Endet ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers, so kann die Kündigung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) mit mit dem Angebot verbunden werden, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen, wenn dieser die Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG verstreichen lässt, ohne Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Höhe der Abfiindung beträgt dann "0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Bietet der Arbeitgeber eine solche Abfindung indes nicht an oder wird die Kündigung aus anderen als betriebsbedingten Gründen ausgesprochen, besteht ein solcher Anspruch nicht. Zwar kann das Arbeitsgericht ein Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen nach § 9 KSchG auflösen und dem Arbeitnehmer eine Abfindung zusprechen. Dies kommt in der Praxis jedoch nur äußerst selten vor.
Wenn Du nicht Rechtsschutzversichert und in keiner Gewerkschaft bist, kannst Du dich auch bei der ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) erkundigen.
2007-01-16 07:02:07
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answer #1
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answered by fairyofnorth 5
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Abfindung hat nichts mit Betriebsrat zu tun.Nur mit der Länge des Dienstverhältnis.Und des Kündigungsgrundes.
2007-01-16 06:52:43
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answer #2
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answered by maniki65 2
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Ich war bei einer Firma beschäftigt, die auch keinen Betriebsrat hatte. Bin gekündigt worden, mit der Kündigung bin ich zum Anwalt gegangen, die Firma hat verloren, und ich habe eine Abfindung bekommen. Ich glaube deswegen nicht, daß eine Abfindung etwas damit zu tun hat, ob ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht.
2007-01-16 06:42:52
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answer #3
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answered by Wühlmaus 6
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geh auf jeden Fall zum Anwalt!!!!!!!!!!!!!
Der Betriebsrat vertritt vielleicht die Interessen der gesamten Belegschaft, der Anwalt vertritt nur Deine. Beides hat nichts miteinander zu tun.
Du kannst in D fast jede Kündigung anfechten, da viele Betriebe bei der Kündigung Fehler machen und die Arbeitsgerichte sehr arbeitnehmerfreundlich entscheiden.
Ggf. Wiedereinstellung, auf jeden Fall eine Abfindung kommt dann meistens dabei heraus. Lass Dir Deine Rechte erläutern. Ein Erstgespräch kostet nicht viel Geld.
2007-01-17 00:23:08
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answer #4
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answered by Raik 7
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Nicht nur ein Betriebsrat kann der Geschäftsleitung erfolgreich aus der Hand fressen!
2007-01-16 10:58:53
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answer #5
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und längere Zeit (ein paar Jahre) dort beschäftigt warst, hast du vielleicht vor dem Arbeitsgericht eine Chance.
Vorher solltest du aber versuchen dich mit dem Betrieb gütlich zu einigen.
Achtung die Klage vor dem Arbeitsgericht ist kostenpflichtig und muss immer an dem Ort eingereicht werden wo der Betrieb seinen Hauptsitz hat. Erst einmal brauchst du keinen Anwalt. Du kannst selbst zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen (natürlich alle Unterlagen mit nehmen) und bis (ich glaube) 3 Wochen nach der Kündigung Klage einreichen. Verpasst du diese Frist, kannst du nicht mehr viel machen.
Die Klage wird dort aufgenommen (du mußt sie nicht allein abfassen) und der Verfahrensablauf erklärt.
Manche Betrieben schließen dann doch noch, wenn die Klage läuft, einen Vergleich und du bekommst doch noch etwas Geld /Abfindung. Dieses wird aber versteuert und auf das Arbeitslosengeld angerechnet!
Falls du ohne Anwalt doch nicht klarkommst nur einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nehmen!
Viel Glück!
2007-01-16 06:49:02
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answer #6
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answered by binieH 3
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Ja, bekommst Du, wenn Du mit Deinem Betrieb verhandelst. Einklagen kannst Du es nicht! Dann bekommst Du aber erstmal kein Arbeitslosengeld. Das solltest Du bedenken.
2007-01-16 06:46:34
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answer #7
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answered by Stefan S 6
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