Da schlägt wieder mein altes Betriebsratsherz - manche Leute sind, was das betrifft echt dreist. Ich bin kein Jurist und dieses ist keine rechtliche Beratung, sondern durchgeführte Praxis, ohne Gesetzbuch unter dem Arm:
Alles was adäquat mit der Erkrankung durchgeführt werden kann und nicht den Verdacht erregt, blau gemacht zu haben. (Wo kein Kläger ist, ist kein Richter). Das Abhängen im Kinosaal mit einer schweren, fiebrigen Mandelentzündung könnte bei Kollegen, die Dir zufällig begegnen, schon den Eindruck erwecken, das Du Urlaub auf gelben Schein machst. Der Einkauf von Vitamin C und Medikamenten allerdings, und somit ein zufälliges Treffen auf der Straße ist vertretbar. Man sollte nicht mit dem Gipsbein Gartenarbeit verrichten - im Liegestuhl auf der Terrasse abdümpeln ist erlaubt. Sobald ein Verdacht aufkommt, kann der Chef eine Erklärung abfordern - zu der dann der Betriebsrat hinzugeholt werden sollte. Bleibt eine Erklärung aus, die einem vernünftigen Dritten klarwerden ließe, aus welchem Grund und in welchem Zusammenhang mit der Erkrankung das Verhalten durchgeführt wurde, ist es eine arglistige Täuschung und Arbeitsverweigerung und kann ein Kündigungsgrund sein!
2007-01-16 05:44:44
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answer #1
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answered by Displicentia 6
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Es kommt auf die Erkrankung an, eine Erkrankung die Bettruhe erfordert, kann schwerlich im Kino kuriert werden... *g
Ein gebrochenes Bein bzw. Arm, hindert zwar daran seine Arbeit zu tun, rechtfertigt aber keine Bettruhe.
Also dann, Hals und Beinbruch.... *ggg
2007-01-16 13:32:39
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answer #2
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answered by casjo1974 3
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Wenn Du ein Arm oder Bein gebrochen hast, warum solltest du dann nicht ins Kino können.
Anders wahrscheinlich, wenn du wegen Grippe oder ähnlichem krank geschrieben bist.
2007-01-16 13:28:16
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answer #3
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answered by Biggi 6
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Du darfst die Wohnung nur dann verlassen, wenn bei der Krankheit die Schonung deines Körpers NICHT den Heilungsprozess fördert.
Ausgenommen: Arztbesuch, Lebensmitteleinkauf oder ähnliches unabdingbares.
2007-01-16 13:29:02
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answer #4
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answered by Anonymous
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Krankheiten haben ihre jeweils ganz und gar eigenen Gesetze. Die Art der Krankheit und der Genesungsgrad spielen hier eine Rolle. Allerdings sind die genehmigten ("ungefährlichen" Ausgangszeiten" allenfalls fürs Tageskino angesagt!
2007-01-16 18:25:49
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answer #5
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Wenn Du nicht Bettlägerig bist , alles. Du darfst nur nichts tun was Deine Krankheit verschlimmert. Was wäre wenn Du ins Kino gehen würdest und Dein Chef steht vor Dir? Meinst der würde Dir Deine Krankheit noch abnehmen.
2007-01-16 15:45:04
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answer #6
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answered by Thomas S 3
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kommt immer drauf an, was man hat
ist man nicht bettlägerig krank geschrieben wie zb mit fieber oder magen-darm grippe... dann darf man überall hin
meine kollegin hat ne freundin die bei ner kk arbeitet... daher weiss ich das
2007-01-16 13:39:31
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answer #7
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answered by chrissi_259 4
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alles was deiner genesung föderlich ist ist erlaubt also bei grippe darfst du schon spazieren gehen allerdings bei grippe oder so würde ich zu hause bleiben man hat dann meist eh nicht die lust dazu.
warum sollte man nicht ins kino gehen bei einem gebrochenem bein oder arm man muss ja nicht weil man ein gebrochenes beinhat sein sozial leben aufgeben
2007-01-16 13:37:47
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answer #8
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answered by mausi&schatzi 6
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Aus dem Haus darfst du nur wenn du kein Ausgehverbot vom Arzt bekommen. Sollte dein Arbeitgeber dich trotz Ausgehverbot außer Haus erwischen ist das ein Kündigungsgrund
2007-01-16 13:34:29
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answer #9
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answered by Boomer 4
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Hat dich der Arzt zur Bettruhe verdonnert,darfst du nicht ausgehen.Ansonsten "Ja".
2007-01-16 13:32:03
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answer #10
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answered by Anonymous
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