Das ist nicht Pech gehabt, das ist ein Garantiefall!
BGB § 438 Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
!!
3. IM ÜBRIGEN IN ZWEI JAHREN.
!!
Da steht nichts von Elektrogeräten, oder? Alles, was nicht Bauwerk ist, hat zwei Jahre Garantie!
Felix
2007-01-15 22:26:48
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answer #1
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answered by Felix 4
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Es besteht für alle beweglichen Sachen eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Bis zu 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass die Sache bei Verkauf in einem tadellosen Zustand war. Danach bist du in der Beweispflicht. Ich würde also sagen, du hast absolut gute Karten, dass dir das Gerät ersetzt oder repariert wird.
2007-01-16 06:33:53
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answer #2
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answered by female_daywalker 6
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, daraus kannst Du also nur Ansprüche ableiten, wenn es eine solche gab.
Was Du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers, dass eine Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen Mangel hatte. Diese gilt für alle Waren, auch für Deinen Korkenzieher. Innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt, dass ein eventueller Mangel schon beim Verkauf vorlag, es sei denn, der Verkäufer beweist das Gegenteil. Danach dreht sich die Beweislast um.
Da Du nach 5 Monaten das Problem hattest, kannst Du beim Verkäufer den Mangel reklamieren. Dieser hat ein Nachbesserungsrecht, kann das Ding also reparieren. Wenn das nicht funktioniert, kannst Du den Korkenzieher zurückgeben.
2007-01-16 12:07:22
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answer #3
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answered by Raik 7
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Ich kenne die Gesetzeslage hier nicht, würde aber in jedem Fall auf Ersatz oder Entschädigung bestehen. Das wäre ja eine echte "Verarsche", wenn ein teuerer Gebrauchsgegenstand nach so kurzer Zeit den Geist aufgibt und "niemand" ist Schuld.
2007-01-16 06:27:25
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answer #4
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answered by Fritz 5
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hallo,
die gewährleistung gilt für alle waren ( ausser für direkte verschleissteile) also auch für deinen korkenzieher.
ergo:
kassenzettel nehmen und ab ins geschäft zurück.
mfg evo
2007-01-16 06:26:15
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answer #5
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answered by engel_vomolymp 2
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glaub auch net, dass da garantie drauf is. aber wenn du noch den kassenzettel hast, würd ich es auf jeden fall versuchen, und mal in das geschäft gehn und reklamieren.
2007-01-16 06:23:10
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answer #6
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answered by Anonymous
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so leid es mir tut aber ich würde sagen leider pech gehabt
2007-01-16 06:20:55
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answer #7
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answered by Löwin 4
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