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14 antworten

Wie viele unterschiedliche Kommentare hier doch abgegeben wurden, und ich glaube sogar, dass alle Recht haben...
1. Einer/em Deutschen kann seine Staatsbürgerschaft nie abgenommen werden!
2. Durch Heirat kann er/sie eine zweite erwerben, die dann aber in Deutschland nicht zählt.
3.Kinder aus binationalen Ehen können beide Staatsbürgerschaften erhalten, die jeweils in dem entsprechenden Land Gültigkeit haben. Militärdienst muss dann theoretisch auch in beiden Ländern geleistet werden. (Je nach Land.)
Ich bin keine Juristin. Die o.g. 3 Punkte trafen für unsere Familie zu. Es gibt also durchaus eine Doppelstaatsbürgerschaft für Deutsche in den 3 Punkten.

2007-01-16 02:30:54 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Das stimmt nicht was meine Vorredner gesagt haben! Wenn du Deutsche/r bist und erst viele Jahre später eine zweite Staatsbürgerschaft eines EU-Landes annimmst, dass ein Abkommen mit Deutschland hat, kannst du zusätzlich einen zweiten Paß anfordern und bleibst trotzdem separat Deutsche/r.
Ich selbst habe im Alter von 18 Jahren meinen ital.Paß erhalten da ein Elternteil italienisch war (ich wusste gar nicht, dass ich beide Staatsbürgerschaften besitze!). Eine Freundin von mir hat sowohl die dt. als auch die franz.Staatsbürgerschaft.
Von einer Kollegin weiß ich, dass sie Deutsche und US-Amerikanerin ist.

2007-01-15 20:44:03 · answer #2 · answered by robertburns0 1 · 2 0

Wenn Du z.B. einen Elternteil hast, der nicht aus Deutschland kommt, dann sollte das gehen.
Meine Frau beispielsweise hat die deutsche und die französische Staatsbürgerschaft, weil ihre Mutter Französin und ihr Vater Deutscher ist.
Sie hat zwei Pässe und ist in beiden Ländern wahlberechtigt.

2007-01-15 20:41:18 · answer #3 · answered by Windstill 4 · 2 0

Nur wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft ablegst

2007-01-15 20:35:21 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Ja, seit dem 1. Januar 2000 . Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nun aus Sicht der deutschen Gesetzgebung (mögliche Beschränkungen Ihres 'Gastlandes' beachten!) die ausländische Staatsbürgerschaft erworben, und dabei die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden. Um das zu bewerkstelligen, muß vom Antragsteller halbwegs plausibel eine gewisse Bindung an die alte Heimat deutlich gemacht werden. Die zurückgelassene Kaninchenzucht im Hause
Ihrer Großeltern reicht da aber sicherlich nicht aus...

2007-01-16 02:30:59 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Die Frage kann man nur á la Radio Eriwan beantworten: im Prinzip nein - bis auf die möglichen Ausnahmen.

Wenn Du die Staatsbürgerschaft eines fremden Landes aufgrund der Tatsache, daß Du dort lebst, erhalten hast, dann kann Dir anschließend die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden (man verlängert Dir Deinen Paß nicht weiter).

Es gibt aber auch Länder, deren Staatsbürgerschaft erwirbt man einfach deshalb, weil man dort geboren ist - egal welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben (m.W. gehören z.B. die USA dazu). So eine Staatsbürgerschaft hat man und wird sie nie wieder los.

Wenn nun die Eltern Deutsche sind, man aber zufällig in den USA geboren ist, dann hat man beide Staatsbürgerschaften ... nur "angenommen" hat man beide nicht, man durfte ja nicht wählen.

Solche Szenarien kann man sich beliebig basteln (mit Heirat, Adoption, Scheidung, etc.) und dann für jeden Einzelfall, abhängig von den beteiligten Nationalitäten und deren Rechtssystemen, bestimmen, ob die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten bleibt oder nicht ...

2007-01-16 00:59:46 · answer #6 · answered by tquadrat_org 3 · 1 0

Bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft verliert man die
deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Türkei hatte ja mit einem miesen Trick versucht, Türken mit
deutschem Paß zusätzlich wieder die türkische Staatsbürgerschaft
zu geben. Die Türken konnten natürlich nicht wissen, daß sie dann
die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren würden.

2007-01-15 23:52:42 · answer #7 · answered by Berni 7 · 1 0

Leider nein, wie ich am eigenen Leibe erfahren habe. Ich hatte mir ein paar andere zusammengesammelt, und letztes mal wollten sie mir dann keinen deutschen Pass mehr geben. Tja, bin ich nu eben Kiwi und Paraguayer...

2007-01-15 20:54:25 · answer #8 · answered by Tahini Classic 7 · 2 1

Nein, wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und behalten willst, kannst Du keine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Du mußt die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, wenn Du eine andere annehmen willst.

2007-01-15 20:40:14 · answer #9 · answered by Badenixe 7 · 1 0

Na wo willst du denn hin! Ein Deutscher ist ein Deutscher, seit den du willst auswandern. Dann verlass Deutschland und nimm dort die jeweilige Staatsbürgerschaft an "und das dauert"!
Beides geht nicht! Als Gast bist du fast überall geduldet, aber man freut sich auch wenn du wieder gehst. Also, überleg Dir das!
LG Bianka

2007-01-15 21:12:00 · answer #10 · answered by engel210303 2 · 0 0

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