Das kann sie garnicht, das kannst nur Du!!!!
2007-01-15 06:21:03
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answer #1
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answered by ? 6
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Wie ich glaube, hast DU als Erwachsener Meldepflicht. Das beinhaltet auch, dass DU Dich ab- oder umzumelden hast. Niemand anderes kann und darf das auch für Dich tun.
Sie kann Dich als Mieterin aus der gemeinsamen Wohnung verbannen. Doch gemeldet bist Du dann trotzdem noch.
Ich würde professionellen Rat holen an Deiner Stelle.
Alles Gute!
2007-01-15 06:22:57
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answer #2
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answered by Anonymous
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Das Anmelden und Abmelden kann man nur selber machen und da du nicht im Mietvertrag stehst,wirst du dich wohl nach einer neuen Bleibe umsehen müssen oder du meldest dich erst einmal bei Freunden oder Verwandte an.
Wollte unsere Tochter und ihre Kinder auch um melden,funktionierte aber nicht,sie musste es schon selber machen.Mietvertrag war aber nicht nötig,da sie bei uns ins Haus gezogen ist. Und es wird gerne gesehen wenn man sich innerhalb von 2 Wochen um meldet.
2007-01-15 10:45:56
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answer #3
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answered by safragin 2
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Du MUSST dich innerhalb einer bestimmten Zeit ummelden. Frag nicht wie lange - ich glaube 14 Tage.
Du wohnst ja irgendwo, und da solltest du dich wieder anmelden.
2007-01-15 06:29:17
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answer #4
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answered by Corry 6
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Normalerweise darfst du dich nur abmelden,
2007-01-15 06:27:20
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answer #5
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answered by King of Queens 3
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An- oder abmelden beim Einwohnermeldeamt kannst nur du dich. Sie kann lediglich die Annahme deienr Post verweigern.
2007-01-15 06:21:12
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answer #6
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answered by Anonymous
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Nein! definitiv nicht. Andererseits bist du allerdings verpflichtet den tatsächlichen Wohnsitz anzugeben.
2007-01-15 06:48:29
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answer #7
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answered by 🐟 Fish 🐟 7
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Wer nicht im MV drinsteht hat auch melderechtlich dort nach seinem Auszug nichts mehr zu suchen. Es steht jedem frei, sich eine eigene neue Adresse zuzulegen und sich dort auch anzumelden!
Allerdings war ich bislang in dem Glauben, dass man eine Abmeldung selbst ausstellen muss! Man kann allenfalls vom Amt aufgefordert werden, dieses nachzuholen!
2007-01-19 05:36:13
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answer #8
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Wenn Du nicht im Mietvertrag stehst, dann hast Du (anscheinend nicht verheiratet) bei einer Person gewohnt, in diesem Fall Deine Ex. Das hat sich auf die Nebenkosten der Miete ausgewirkt, z.B. erhöhtes Wassergeld, Muellabfuhr o.ä. Wenn Du dort nicht mehr wohnst meldet Dich Deine "Vermieterin" ab. Das ist zulässig. Suche Dir eine eigene Bleibe und melde Dich dort wieder an. Dann ist doch alles o.k.
2007-01-17 13:04:48
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answer #9
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answered by Helga M 5
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wenn du aus gezogen bist und keine sachen mehr in der wohnung hast ja sonst nicht,sie muß dir dann eine angemessene zeit ca,4wochen geben.
2007-01-15 06:52:19
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answer #10
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answered by Jürgen D 5
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