Ist im Strafgesetzbuch nachzulesen (Spielfilme fallen unter den Begriff "Kunst" bzw. unter "Berichterstattung"):
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
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(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der KUNST oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
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Ob eine Schmierenkomödie wirklich Kunst ist, sei dahingestellt. Aber nötig ist diese Ausnahme im Gesetz sehr wohl - wie sollte man ansonsten geschichtliche Dokumentationen, Zeitdokumente in Geschichtsbüchern, etc. zeigen? Wie sollte man Ausstellungen durchführen? Wie das öffentliche Bewusstsein auf diese Zeit lenken, wenn man nichts davon darstellen dürfte?
2007-01-14 18:42:47
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answer #1
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answered by tippfeler 6
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Dennis, Du irrst Dich. Es gab da mal ein, sagen wir: "verirrtes" (oder vielleicht "verwirrtes"?" Urteil irgend eines Landgerichts, das jemanden bestrafen wollte, der Anti-Hakenkreuze verkaufte und somit "zur Schau stellte". Das Urteil wurde aber vor Kurzem vom Bundesgerichtshof aufgehoben und für nichtig erklärt.
Die Quellen müsste ich irgendwo hier haben, aber ich bin im Moment zu müde, um mich durch seitenlange Juristerei zu quälen. Vielleicht reiche ich sie nach.
2007-01-14 22:27:00
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answer #2
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answered by Lucius T Fowler 7
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Die Symbole sind als solche nicht verboten. Das Zurschaustellen ist es. Solange man z.B. auf befriedetem Grund oder in der eigenen Wohnung nichtöffentlich eine Hakenkreuzflagge aufhängen will, so kann man dies tun, ohne wegen Volksverhetzung oder dem Benutzen verfassungsfeindlicher Symbole angeklagt zu werden.
Dazu zählt übrigens auch der eigene Körper. Sobald man aber in die Öffentlichkeit tritt oder auf Demos diese zeigt, macht man sich strafbar.
Wenn klar gemacht wird, dass mit diesen Symbolen nicht irgendetwas verherrlich wird, ist der Gebrauch nicht unter Strafe gestellt. Bei dem Hakenkreuz-Urteil ging es eben darum, ob ein Durchschnitssbürger aus einiger Entfernung so ein Zeichen nicht falsch deuten könne, und das Gericht sagt Ja.
2007-01-14 21:55:53
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answer #3
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answered by Bense 5
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Es ist nicht richtig, dass z.B. das Hakenkreuz pro forma verboten sei. Viele Kriegsgräberstätten zeigen das Hakenkreuz. In München gibt es ein geschmiedetes Tor, dass Ornamente in Form des Hakenkreuzes enthält. Alles, was mit dem Zeigen der Geschichte zu tun hat, ist erlaubt. In Museen hängen genug Gegenstände mit Nazisymbolen. Geschichtliche Dokumentationen sind erlaubt, denn sie sollen der Aufklärung dienen. Problematisch wird es dann, wenn diese Symbole in irgendeiner Form verherrlicht werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn das braune Pack mit SS-Fahnen durch die Gegend marschiert. Helge Schneider verherrlicht ja nicht. Es gibt da immer wieder Rechtsstreitigkeiten. Z.B. würden Flugzeugmodellbauer gerne die Flugzeuge der NS-Zeit detaillgetreu anbieten. Da ist aber der Verkauf der Aufkleber in Hakenkreuzform verboten. Die Modellbauer behelfen sich, in dem sie sich diese Aufkleber selbst basteln. Wenn man sich dann das Modell in den Schrank stellt mit dem Hakenkreuzaufkleber, dann kann da keiner was sagen. Ich darf es nur nicht öffentlich ausstellen. Man darf sich auch tatsächlich das Hakenkreuz auf den Körper tätowieren. Nur darf man das in der Öffentlichkeit nicht zeigen.
Die Rechtslage ist äußerst schwierig. Dieses Verbot der Linken Aufkleber ist natürlich lächerlich und wurde meines Wissens nach aufgehoben.
Edit: Mir fällt noch ein Rechtsstreit ein: Ein Motorrdclub hatte vor etwa 20 Jahren das Sonnenrad (umgdrehtes Hakenkreuz) riesengroß als Symbol auf dem Rücken. Da gab es immer wieder Probleme mit der Justiz mit der Behauptung, ein normaler Bürger könne den Unterschied nicht sehen. Mittlerweile ist es so, dass die Mitglieder das Sonnenkreuz in kleiner Form tragen dürfen.
2007-01-15 01:02:26
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answer #4
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answered by Naamah 6
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@Tofi
das mit den Ländern welche unter dem Nazi terror zu leiden hatten,
stimmt so bald nicht mehr. Den das Verbot soll Europa weit
ausgebreitet werden. Dumm nur da ja auf so manchen Polenmarkt
Sachen aus dem 2.WK offen gehandelt wird. Etwas was dann
aber verboten wird.
Na werden die noch blöd gucken, wenn plötzlich ihr Stand oder
auf jedenfall alle Sachen mit Naziemblemen Konfiziert werden.
Was dann aber auch für Demo Plakate und Banner genauso
gilt.
Ach ja und die Englische Presse, darf dann auch nicht mehr
Karrikaturen von Deutschen mit Nazisymbolen bringen.
Den wenn schon Antihakenkreuzen verboten werden, dann
müßten die Korrekten ja auch verboten werden. Allenfalls
Köpfe der Ideologen wären noch erlaubt.
2007-01-16 10:39:54
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answer #5
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answered by ? 2
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Ich fände eine Berichterstattung (ein Spielfilm kann gespielte Geschichte sein - wird als Kunst betrachte, die ja frei sein sollte) ohne authentische Symbole unpassend, unwirklich und verkitscht. Der Schrecken der Zeit muss mit den Symbolen verbunden sein. Was wäre z.B. ein NS-Geschichts-Zentrum ohne die echten Bilder aus jener Zeit? Aber absolute Freiheit, wie in den U.S.A. ist im Grunde eine Beleidigung all derer, die in jener Zeit gelitten hatten. Komischerweise dürfen Amis Hitler- und 2. Weltkrieg mit Originalemblemen spielen.
Ich denke, dass die wenigen noch übrigen NS-Opfer sogar beim Anblick eines durchgestrichenen Swastikas schaudern. Das muss ja nicht sein. Aber Geschichte mit wegretouchierten Symbolen, oder beschnittenen Filmeszenen bzw. unvollständigen Dokumentarberichten aus jener Zeit finde ich nicht gut. Ich möchte in Bild und Ton authentisch informiert werden.
2007-01-15 02:04:30
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answer #6
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answered by X 6
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Die Symbole sind erlaubt, wenn sie zur Dokumentation verwendet werden, der vorgenannte Begriff ist allerdings dehnbar.
2007-01-14 21:14:30
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answer #7
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answered by Wilken 7
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Einer meiner Freunde ist Modellbauer. Er hat an seinem Model-
Flugzeug aus der Nazizeit ein briefmarkengrosses Hakenkreuz angebracht. Ein Polizeibeamter, der dieses sah, hat eine Anzeige gemacht und mein Freund wurde deswegen bestraft.
Wer kann das verstehen? Es war schließlich ein Nachbau eines Flugzeuges, das es nur zu dieser Zeit gegeben hat. An diesem Flugzeugen gab es keinen Kranich.
2007-01-18 03:44:33
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answer #8
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answered by whocares 6
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Tja man kann viele Gründe anführen um etwas zu verbieten
oder es gegebenfalls in Sonderfällen wieder zu erlauben.
Doch dem kleinen Mann wird dieses Sonderrecht bestimmt
nicht gewährt.
Ist also wieder mal so ein Gesetz was im Grunde sowas von
Fadenscheinig ist. Den es ist doch egal, wo die Opfer des
3.Reiches das Symbol sehen. Es wird sie immer an diese
Zeit erinnern.
Bin schon gespannt auf den Zeitpunkt wo der Author des Buches
Mein Kampf 70 Jahre Tod ist und sein Werk in Allgemeinbesitz
übergeht, also keiner mehr das Copyright für sich belegen kann
auf dieses Werk. Den verboten ist es nicht, nur der nachdruck
ist so ohne weiteres nicht möglich. Weil eben die Bayern noch
und ich sage noch das Copyright haben. Doch was wird dann
wohl 2015 passieren, wenn sie es nicht mehr haben?
2007-01-17 19:48:37
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answer #9
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answered by ? 2
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weisst du... ich denke dass es kein gesetz gibt , welches nicht durch ein anderes aufgehoben werden kann.!!!
dieser film soll ja zeigen, dass wir DEUTSCHEN uns nun selber ueber den adolf lustig machen koennen(zitat :helge schneider)
es soll ja eine satire sein. allerdings denke ich dass JEDER ,der unter diesemIRREN zu leiden hatte oder noch leidet , soetwas geschmacklos und sauer auffasst. du musst nur dem "kind " den richtigen namen geben.dann passt das schon.waere der film GEGEN ein gesetz, so waere er verboten worden.. ein gericht aber hat diesen film GENEHMIGT!!!! judikative.. du bist der schwachpunkt hier!!!! l.g. @ claus!!!!
2007-01-16 15:16:53
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answer #10
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answered by @claus 3
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