So wie ich das verstanden habe gilt §199 BGB(Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen) fast immer (außer §200 tritt in kraft). Nun haben wir in der Schule aber folgendes Fallbeispiel bekommen: Jemand kauft einen Rasenmäher am 14. Mai 2002. Dieser geht aber am 26. April aufgrund eines Produktionsfehlers kaputt.
In der Auflösung steht, dass die Verjährungsfrist am 15. Mai 2002 beginnt und am 14. Mai 2004 endet.
Meine Frage nun: Nach §199 BGB beginnt die Verjährungsfrist doch mit dem Schluss des Jahres, hier also dann am 31.12.02 und müsste demnach am 31.12.04 enden. Laut Auflösung wird aber doch nach §200 BGB verfahren, nach dem die Frist ab der Entstehung beginnt?!
Oder liege ich jetzt ganz falsch und das ganze bezieht sich auf §438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche), bei dem die Frist dann anscheinend ab Übergabe der Sache beginnt und nicht ab Entstehung der Mangels?
2007-01-14
01:57:09
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gefragt von
Luke
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Politik & Verwaltung
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