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2007-01-13 22:25:56 · 7 antworten · gefragt von braunbar2 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

Rechtlich ist in Deutschland das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

Wichtig sind im Hinblick auf das Alter die §§ 2 und 5.

Grundsätzlich muss man Jugendliche/r, also 15 oder älter sein.

Ausnahmen sind im Gesetz genannt, so darf frühestens mit 14 Jahren gearbeitet werden
- wenn die Eltern zustimmen
- wenn die Arbeit "leicht und für Kinder geeignet" ist
- es bestehen Arbeitszeitbeschränkungen, z.B. täglich nicht mehr als 2 Stunden, nicht vor oder während der Schule, nicht nach 18 Uhr.

Es gibt noch Ausnahmen, so z.B. für Theater, Musikveranstaltungen u.dgl. - da dürfen mit Genehmigung auch Jüngere teilnehmen.

Ob es für Schüler/innen sinnvoll ist, neben der Schule zu jobben, ist eine ganz andere Frage ...

Gruß, Martin

2007-01-14 01:03:19 · answer #1 · answered by Martin-RO 3 · 0 0

Unter Berücksichtigung der JAG Bestimmungen ist es ab 6 Jahren möglich. Allerdings sind Unternehmen nicht sonderlich an den "Sonderrechten" von Jugendlichen unter 16 Jahren interessiert!

2007-01-16 19:01:24 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

ab 16 jahren kann man das ! solltest du mit 15 schon anfangen müssen die erziehungsberechtigten für dich unterschreiben !

2007-01-16 04:59:46 · answer #3 · answered by lola80 2 · 0 0

Ab 16 jahren darfst du das!Aber auch nicht überall!zB in einer disco,wo du nach 0.00 Uhr noch arbeiten müßtest!I

2007-01-15 04:18:21 · answer #4 · answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5 · 0 0

ab 16 Jahren !!!!!!!!!

2007-01-14 07:31:25 · answer #5 · answered by Peter Lustig 1 · 0 0

wer sich in der schule gut entwickelt oder nicht in einer ausbildung ist ansonsten müsste man es allen ohne Schule und Ausbildung verbieten, weil nur so kann man beruflich fuss fassen. kinder brauchen nicht viel geld und wenn doch gehen sie meist den falschen weg, denk mal drüber nach

2007-01-14 07:39:35 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

Vor ein paar Jahren, als ich noch in der Personalverwaltung tätig war, konnte man das ab 16 Jahren, bzw. wenn man kein Schüler mehr war.
Es kann aber sein, daß sich das mittlerweile geändert hat. Es wird ja so viel und so schnell geändert.
Aber genau weiß das die Krankenkasse.

2007-01-14 06:33:08 · answer #7 · answered by ? 6 · 0 1

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