Wieso?....Weshalb?....Warum?....
Wer heutzutage seinen Job kündigt,handelt meines Erachtens nach,fahrlässig und das wird auch so vom Arbeitsamt gesehen!
Du erhältst zwar eine Sperre(glaub 3 Wonate),aber danach wird Dir AlG 1 gezahlt.
2007-01-13 17:02:19
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answer #1
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answered by Opii 3
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Zuerst 3 Monate Sperre und danach AlG 1.
Aber sage mal, das ist ja wohl nicht Dein Ernst selber zu kündigen, oder? Es sei denn, Du hast schon einen anderen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Ansonsten wäre es sehr unvernünftig.
Denk mal drüber nach.
Schönen Sonntag.
2007-01-13 17:38:33
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answer #2
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answered by Anonymous
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Soweit ich weiss, nein.. nicht wenn du selber kündigst, dann bekommst du trotz eventueller Arbeitslosmeldung erstmal ne Sperrzeit von bis zu drei Monaten seitens des Arbeitsamtes.
Da würde ich lieber die Finger weg lassen, es sei denn, du kannst es dir leisten oder dein Arbeitgeber ist schneller und feuert dich.. dann bist du berechtigt für ALG I oder II, je nachdem wie lange du gearbeitet hast.
2007-01-13 17:03:48
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answer #3
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answered by Anonymous
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Sorry aber wer heut zutage seinen Arbeitsplatz Kündigt ist entweder verrückzt oder muss nun wirklich triftige gründe haben.
aber ünterstüstzung vom Staat??????????
Wie sieht die denn aus.erst mal hast du sechs wöchige sperre sdanach wird wenn alles an papiere da ist überprüft wieweit und wieviel
Arbeitslosen geld du bekommst und glaube mir davon kann mann nicht leben und nicht sterben
2007-01-13 17:45:46
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answer #4
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answered by babsi s 1
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wer ist denn in der heutigen zeit so dumm und kündigt selber wenn es denn sein muß sollte mann sich kündigen lassen denn sonst gibt es 3 mon. sperre und nichts vom staat
2007-01-13 17:17:17
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answer #5
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answered by BF - 66 3
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Nein
2007-01-17 08:21:50
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answer #6
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answered by Karlchen * 7
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Du bekommst 12 Wochen Sperrfrist, aber kannst dem evtl entgehen, wenn du psychisch unter der Arbeit gelitten haben solltest, was es dir unmöglich gemacht hat, dort weiter zu arbeiten und du deshalb kündigen musstest. dann wirst du zum Amtsarzt geschickt und der prüft das dann nach und wenn es wirklich an dem ist, dann bekommst du keine Sperrfrist.
2007-01-16 19:29:34
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answer #7
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answered by Anonymous
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warum Unterstützung, wenn Du selber die Arbeitslosigkeit verschuldet hast
2007-01-14 22:26:01
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answer #8
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answered by udima 2
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ja aber erst bekommst du eine sperre,weil du die Arbeit aus eigen verschulden verloren hast.die sperre kann bis zu 6Monate verhängt werden.das liegt im ermessen des sachbearbeiters.
2007-01-14 00:53:33
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answer #9
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answered by Jürgen D 5
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Antwort wurde schon mehrfach gegeben:
Du erhälst von der Agentur für Arbeit eine Sperre von 3 Monaten - schlauer ist es, den Chef dazu zu bringen, dass er DICH kündigt!
Allenfalls kannst du - falls du vielleicht Kinder hast - zum Sozialamt gehen........durch Harz4 ist es ja mittlerweile gleichgestellt mit dem Arbeitsamt. Aber wenn Du Kinder hast, dann dürfen DIE dich NICHT weiterschicken!
Viel Erfolg
2007-01-13 21:40:11
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answer #10
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answered by zauberkreisel 3
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