Die Behandlung wird erst einmal von der eigenen Krankenkasse getragen. Danach stellt sich die Frage, wer ist Schuld.
Eintritt während einer Straftat, dann vermutlich der Täter selbst.
2007-01-14 09:33:52
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
der Steuerzahler.
2007-01-14 16:45:07
·
answer #2
·
answered by Jürgen D 5
·
0⤊
0⤋
Das wird meist zu einem Kampf gegen die Windmühlenflügel ausarten.,bis auf die Krankenhauskosten,gibts wohl nichts.
2007-01-14 11:00:33
·
answer #3
·
answered by Arno S 2
·
0⤊
0⤋
Auf jedenfall wir, DIE STEUERZAHLER
2007-01-13 13:42:50
·
answer #4
·
answered by dachhase2000 4
·
0⤊
0⤋
Da mußt du schon die Polizei verklagen. Von selbst zahlen die nichts. Das Problem dabei ist die Beweisführung. Es ist nicht leicht nachzuweisen, daß die Handlungen der Polizei ursächlich für die Verletzungen oder den Tot ist.
Ich habe mich mal mit der Polizeiverwaltung rumärgern müssen. Ich hatte eine Panne. Das Warndreieick habe ich korrekt aufgestellt. Eine Polizeistreife ist über das Warndreieck gefahren, danach war es nur noch ein Haufen Müll. Einige Tage später bin ich zum zuständigen Polizeiposten und habe denen die Sachlage erklärt. Nach 1 Stunde Diskussion habe ich es schriftlich bekommen, daß mir die Polizei das Warndreieck ersetzt. Das ist nach 4 Monaten passiert.
2007-01-13 11:30:12
·
answer #5
·
answered by kuchenmacher 6
·
0⤊
0⤋
in der Regel das Land.
2007-01-13 11:24:19
·
answer #6
·
answered by Wotan1 1
·
0⤊
0⤋
Kommt bestimmt darauf an, was der Richter dazu sagt, ob die Gewltanwendung rechtmäßig war oder nicht. Kann mir vorstellen, dass zunächst der Staat zahlt, sollte festgestellt werden, dass die Gewltanwendung unrechtmäßig war, aber der Staat wird sich dann das geld zurückholen, ich glaub das ist bis zu einer Höhe von drei Monatsgehältern möglich.
2007-01-13 11:13:49
·
answer #7
·
answered by derliebe1611 4
·
0⤊
0⤋
Muss der Täter selbst blechen
2007-01-13 11:11:20
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
der Staat
2007-01-13 11:04:29
·
answer #9
·
answered by Solange 3
·
0⤊
0⤋
Welche Kosten? Bei Verletzungen übernimmt es die Krankenkasse des Straftäters. Bei einem Gerichtsverfahren, oder Schdensersatz, übernimmt es der Staat, als Arbeitsgeber, wenn es im Einsatz passiert ist. Ansonsten der Polizist als Privatperson, es sei denn er wird nicht schuldig gesprochen.
2007-01-13 10:59:20
·
answer #10
·
answered by Dr.Seuss 5
·
0⤊
0⤋