soweit ich weiß nicht aber ein anwalt kennt sich da besser aus ändert sich ja auch ständig ;-)
2007-01-13 01:17:36
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answer #1
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answered by mausi&schatzi 6
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Es gibt "Härtefallkündigungen", wenn die Firma es sich nicht leisten kann, und die Stelle neu besetzt werden müß.
Und eine Arbeitsaufnahme nicht absehbar ist.
Dann ist die Kündigung rechtens.
2007-01-13 09:31:42
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answer #2
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answered by klingonix 5
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unter bestimmten voraussetzungen kann man heute gekündigt werde, wenn z.b. abzusehen ist, das du in deinem job nicht mehr arbeiten kannst
2007-01-13 09:25:55
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answer #3
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answered by Anonymous
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Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Langzeitkranker gekündigt werde. Wenn z.B. in absehbarer Zeit keine Chance besteht, daß die Arbeit wieder aufgenommen wird.
2007-01-13 09:22:34
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answer #4
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answered by ? 6
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Wenn der Arbeitgeber nicht absehen kann wann man wieder in die Arbeit kommt, oder wenn man während der Krankheit wegrationalisiert wurde und anschließend kein anderer Arbeitsplatz für einen zur Verfügung gestellt werden kann.
2007-01-17 05:49:28
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answer #5
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answered by Anonymous
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Da ich in Belgien wohne, kenne ich die Deutschen Gesetze nicht, aber im Normal ist das nicht möglich. Ich würde dir empfehlen dich bei deiner Gewerkschaft zu erkundigen
2007-01-13 12:25:36
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answer #6
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answered by Boomer 4
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Während der Krankheit nicht, danach schon!
Anne
2007-01-13 11:58:34
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answer #7
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answered by Anne 7
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Kündigungsschutz gab es noch nie in Betrieben unter 5 Arbeitnehmern.
Da konnte schon immer grundlos gekündigt werden.
Also wegen allem.
Wenn man jedoch in größeren Betrieben arbeitet, in dem es vielleicht noch einen Betriebsrat gibt sieht es anders aus.
Dann zum Betriebsrat oder zum Anwalt.
2007-01-13 09:37:15
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answer #8
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answered by Feuerengel 4
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Ja das ist leider möglich siehe
Allerdings kann Ihnen bei Langzeiterkrankungen auch nur gekündigt werden, wenn mit einer Gesundung nicht zu rechnen ist.
wenn in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zurechnen ist (BAG Urteil vom 12.04.2002; NZA 2002,1081)
Aber eine Beratung bei einem Fachanwalt halte ich im eigen Interesse für angebracht da eine Kündigung auch rechtliche folgen haben kann als Beispiel wären zu nennen Sperre des ALG
wenn man sich nicht gegen die Kündigung wehrt gilt das als einverständniss zur beendigung des Arbeitsverhältnisses das wäre so ähnlich wenn das Arbeitsverhältniss im beider seitigen
einverständniss gekündigt wird.
2007-01-13 09:33:55
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answer #9
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answered by Gernuv 5
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Ach frueher, in Zeiten vonKuendigungsschutz konnte man kuendigen. Der Arbeitgeber wird Dir sicher nicht alleine wegen der Krankheit kuendigen sondern wegen der Tatsache, dass der Arbeitsplatz, fuer den Du eingestellt worden bist, nicht ausgefuellt wird. Er kann vielleicht schwerlich eine weitere Person einstellen, das ist ja auch finanziell belastend und dann kommst Du irgendwann wieder. Dann muesste der andere Mitarbeiter wieder gehen. Wenn nicht deutlich ist wie lange Du ausfällst ist das ein Härtefall und der Arbeitgeber hat Möglichkeiten.
2007-01-13 09:31:47
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answer #10
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answered by Helga M 5
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