Das bedeutet einfach nur, das der Vater das Recht hat sein Kind alle vierzehn Tage sehen darf. Mehr nicht. Ist übrigens gestzlich festgelegt.
2007-01-12 08:08:00
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answer #1
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answered by Gugi K 1
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Wie alt ist der Vater? Verführung Minderjähriger ist schon mal mindestens drinnen. Umgangsrecht ist aber nicht mehr als recht und billig, denn schließlich waren beide beteiligt,und das wohl nicht mit Zwang oder? Hättest du aber sonst wohl geschrieben.
Gruß
Franky
2007-01-12 08:09:35
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answer #2
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answered by Anonymous
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Du bist immer noch im Reagenzglas!!!!
Sachen gibbet...
2007-01-12 08:09:16
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answer #3
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answered by Anonymous
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Umgangsrecht bedeutet,das der Vater ein recht drauf hat sein Kind alle 14 tagen zu besuchen oder es abzuholen!Vielmehr wird vom Gericht entschieden wann und wie offt der Vater sein Kind sehen darf!Aber wäre es für alle beteiligten nicht besser,man setzt sich an einem Tisch und regelt es unter sich,zum wohl des Kindes!!Auch wenn die beiden nicht mehr zusammen sind,sollten sie wenigstens Ihre Pflicht als Mama und Papa im gesundem maß erfüllen!Und da die Mutter noch minderjährig ist,sind hier doch wohl die Großeltern,zum Teil,gefragt!!!
2007-01-15 02:54:20
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answer #4
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answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5
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Umgangsrecht bedeutet ja nur, daß er Umgang mit seinem Kind haben möchte. Das ist doch sehr positiv!
Vielleicht hilft Euch diese Site:
http://www.alleinerziehend.net
Da gibt´s auch rechtliche Info´s etc.
2007-01-14 22:56:47
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answer #5
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answered by Schnecke 5
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Bedeutet nur das es das Kind zu bestimmten Zeiten sehen darf. Wenn er ein Teil des Sorgerechtes hat, dann kann er auch zur Hälfte mitbestimmen. Aber mit dem Umgangsrecht ist doch OK: Ich als Mutter würde es dem Vater aber so oder so einräumen. So kann man später immer sagen, dass man alles getan hat und braucht sich später keine Vorwürfe machen.
Und Hilfe von allen Seiten ist doch auch nicht schlecht. Gerade mit 15. Nichts dagegen, aber ich finde es doch schon etwas Zeitig. Daher ist es schon leichter wenn man nicht allein dasteht und immer noch jemanden fragen kann. Oder auch mal den kleinen Wurm für ne Stunde abgeben kann, so dass man auch mal etwas Zeit für sich hat.
2007-01-13 04:18:02
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answer #6
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answered by chrissifw 3
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Da man heute ab 14 laut Gesetz Sex haben kann,solange beide es wollen kann wohl nicht von Missbrauch die Rede sein.Einer allein hat da wohl nie Schuld,wenn ich persönlich es auch zu früh empfinde,aber das ist nur meine Meinung dazu. Und wenn sie mit dem Baby bei den Eltern lebt, dürfen und können diese bis zu Volljährigkeit ihrer Tochter auch die Vormundschaft des Enkelkindes übernehmen.Das Umgangsrecht bedeutet nur soviel das der Vater des Kindes ein Anspruch darauf hat sein Kind zu sehen und da er dieses beantragt hat möchte er wohl seine Pflichten als Vater war nehmen.Was ist daran so schlimm?Gibt genug die sich einen Dreck um ihren Nachwuchs scheren.
2007-01-12 11:11:10
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answer #7
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answered by safragin 2
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Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Oft ist ein erwachsener Vater die bessere Anlaufstelle für einen Sprössling, als die Möchtegern Mutter, die sich auf sich selbst noch viel zu lange zu konzentrieren hat.
Eine Umgangsregelung ist kein Ersatz für ein Elternhaus! Eine biologische M. ist noch lange keine wirkliche Mutter!
2007-01-12 08:15:07
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answer #8
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answered by Anonymous
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Kommt drauf an wie alt der Vater ist. Erstmal wird dem Kind sicher ein Vormund gestellt bis zur Volljährigkeit der Mutter. Der wird dann entscheiden wie es weiter geht.
2007-01-12 08:07:08
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answer #9
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answered by Devi - No longer in touch! 7
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