English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

also ich wurde geblitz ,bei 60 auserotr 99gefahren, bekam einen Brief mit meinem Foto von der Polizei.Die Antwort habe ich geschrieben: ich war das nicht ,es war eine Person X und habe eine Passkopie von der Person X(ist ein guter Freund vom Ausland und bischen ähnlich wie ich)zugelegt und mitgeschickt. Dann kamen die Polizei zu mir nach hause mit DEM Brief um zu verglrichen das Foto auf dem Passkopie von der Person X und mein Gesicht er sagte, dass es zuerkenen ist ,dass ich das war.Ich habe nicht zugegben, heute bekam ich einen Brief dawo steht, dass gegen mich wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitete Verfahren eingestellt.Und erst jetzt denke ich,dass ich es gleich zugeben sollte. Kann man noch was dagegen tun? oder wenn ich weiter nicht zugeben würde ,könnten/würden die Polizei es beweisen, dass ich das war? oder......... ich weiss es nicht

2007-01-11 10:28:01 · 7 antworten · gefragt von pe-se 1 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

7 antworten

"gegen mich wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitete Verfahren eingestellt."

bedeutet Sache ist erledigt !!!

2007-01-11 10:33:00 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Da hast Du riesiges Glück gehabt. Das hätte voll nach hinten losgehen können.

Du hast einen falschen als Täter angegeben. Das ist eine falsche Verdächtigung (selbst mit dessen Einwilligung) und damit eine Straftat! Hätte die Polizei nachgeforscht, wäres Du jetzt vorbestraft.

2007-01-12 02:35:18 · answer #2 · answered by soreiche 4 · 1 0

Wenn, was ich in deinem Fall nicht glaube, in dem Brief steht das das Verfahren Eingestellt ist, ist es ausgestanden. Allerdings glaube ich das du uns hier einen Bären aufbinden willst. wenn die Polizei schon bei dir war, können die Polizisten ja bestätigen das du gefahren bist (Beweis Foto). und zwei gegen eins vor Gericht? wer wird wohl gewinnen?
Überprüfe aber mal deine Satzstellung! guter Rat von mir.

2007-01-13 11:57:34 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Dein Verfahren ist zwar eingestellt, aber wenn die deinen Freund finden, wird der beweisen können das er zu der Zeit nicht gefahren ist, setz dich mit deinem Freund in Verbindung, ihr müßt eine Lösung finden, ( bei der Polizei nachträglich zuzugeben finde ich ungünstig) ansonsten hast du diesen Freund mal gehabt!!!

2007-01-11 19:12:42 · answer #4 · answered by bella 7 · 0 0

können sie nicht...., jedoch musst du dann ein fahrtenbuch führen...na, dass wäre mir ja zu mühselig!!


funny

2007-01-11 19:04:46 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Eingestellt bedeutet die Sache ist erledigt. Glück gehabt.
Falls es weiterginge bekämst Du einen Bussgeldbescheid plus Gebühren. Dann kannst Du es vor Gericht austragen, oder auch nicht. Falls Du vor Gericht gehen würdest könntest Du es dann immer noch zugeben bevor es teuerer wird.
Generell: als Beschuldigter musst du gar nix. Du kannst aber, um Kosten zu sparen.

2007-01-11 18:45:37 · answer #6 · answered by Igor! 4 · 0 0

EINGESTELLT heißt VORBEI

Ansonsten kann es schon mal sein, dass ausser einem Foto auch noch ein Polizist Zeuge ist.

2007-01-11 18:44:53 · answer #7 · answered by > Beate < 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers