falls ihr vorhabt, was ich vermute, dann ist es jetzt schon zu spät. du kannst es versuchen, aber ob es gelingen wird, glaube kaum. da hättet ihr schon vor einem jahr das geld dorthin überweisen sollen. oder könnt ihr vielleicht bis zum sommer noch durchhalten? dann probiert es aus, ob jemand dahinter kommt. auf alle fälle wird geforscht werden.
ist ne blöde situation, in der ihr steckt. wünsche euch, das ihr die zeit gut übersteht und eure familien zu euch halten.
aber an das konto des kindes dürften eure gläubiger nicht so einfach kommen.
2007-01-11 06:45:23
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answer #1
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answered by blueeyeddevilslf 4
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Hallo,
hat ja nichts mit Ihrer Insolvenz zu tun. Bekommen Sie aber keinen Schock, wenn es Post mit Fragen zur Vermögenssituation des Kindes vom Jugendamt gibt. Der Grund liegt eben in der Absicherung des Kindsvermögens.
Der Insolvenzverwalter darf da nicht ran, da klopft Ihm auch das Familiengericht auf die Finger wegen schutz des Kindesvermögens.
2007-01-11 14:58:49
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answer #2
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answered by fairyofnorth 5
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Mit Sicherheit NEIN.
Dein Kind muss erst für deine Schulden aufkommen sobald du verstirbst und das Kind dein Erbe antreten würde.
2007-01-11 14:48:40
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answer #3
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answered by Charly 2
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Eindeutig NEIN!
2007-01-11 14:43:30
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answer #4
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answered by Anonymous
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leider ja,wenn man nicht nachweisen kann das das Geld von Onkel ,Tante ,Oma usw ..eingezahlt wurde und ausschließlich für das Kind bestimmt ist.
2007-01-11 14:42:59
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answer #5
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answered by Jürgen D 5
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sorry, aber so ist es, und zwar aus möglicherweise zwei gründen:
1. sind verwandte in erster linie einander gegenüber unterhaltspflichtig. es wäre zu prüfen, ob dein sohn aufgrund seiner vermögens- und einkommenssituation möglicherweise nicht leistungsfähig ist...
2. gibt es den grundsatz, daß der gläubiger eines verarmten schenkers sich an den beschenkten schadlos halten kann oder daß der verarmte schenker die schenkung zurückzufordern und zu - erhalten hat, da bin ich mir nicht 100%ig sicher, ist auch wurscht, weil weg is weg, egal warum.
3. als inhaber der vermögenssorge deines sohnes hast du natürlich ein berechtigtes interesse daran, an seiner statt zu beantragen, daß er nicht leisten muß.
4. dein sohn ist zwar unterhaltspflichtig, aber muß nicht für deine schulden aufkommen, sippenhaft ist nicht.
sprich mit dem insolvenzverwalter / Anwalt / Richter
mfg
w.
2007-01-15 08:49:32
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answer #6
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answered by Wilk 4
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Das Konto des Kindes wird vermutlich unter dessen eigenem Namen geführt und unterhalten. Ansonsten sehe ich eher schwarz, denn es wird vermutlich schwierig sein, die Ursprünge des vorhandenen Kapitals zu rekonstruieren und auch nachzuweisen!
2007-01-13 16:12:40
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answer #7
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answered by Onkel Bräsíg 7
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ja leider.Laß das Konto doch auf die Oma umschreiben.
2007-01-12 12:42:15
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answer #8
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answered by udima 2
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