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z.B. bei Online-Anmeldungen

2007-01-11 00:09:59 · 17 antworten · gefragt von ??! 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

17 antworten

Ja, ein mündlicher Vertrag
ist auch gültig.
Ist aber nicht empfehlenswert,
da er im Streitfall schwer
nachzuweisen ist
.

2007-01-11 00:13:53 · answer #1 · answered by ? 6 · 4 1

Ein Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Es gibt auch mündliche Verträge; und auch online Verträge geschlossene Verträge sind gültig, können aber innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden (auf dieses Widerrufsrecht muss hingewiesen werden).

Bevor man irgendwo irgendwas abschließt, IMMER die AGBs und Vertragsbedingungen lesen! Man entwickelt irgendwann ein Auge dafür, ob darin nur der "übliche Kram" enthalten ist oder nicht! Und immer auf Widerrufsrechte und Laufzeiten (Abos!!!) achten!

2007-01-11 08:15:01 · answer #2 · answered by Allwissende Müllhalde 3 · 5 1

Ja - jedesmal wenn Du Dir etwas kaufst, kommt regelmäßig ein Kaufvertrag zu stande.

2007-01-11 08:15:25 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

ja, mündlich, durch aufzeigen in eine auktion, per handschlag. es geht auch ohne unterschrift.

2007-01-11 08:14:46 · answer #4 · answered by Schnecki 3 · 3 1

Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft. Als Institut des Privatrechts dient er der Herbeiführung eines von den Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie gewollten Erfolges. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die ihrerseits auf die Herbeiführung dieses Erfolges ausgerichtet sind.

Formerfordernisse [Bearbeiten]

Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne eine besondere Form beachten zu müssen. Verträge können daher nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben. Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ist ein wirksamer Vertrag. Der Vertrag bzw. die ihn begründenden Erklärungen müssen noch nicht einmal ausdrücklich formuliert werden; schlüssiges Verhalten, das der jeweils andere als Willenserklärung verstehen darf, genügt: Wer in eine Straßenbahn einsteigt, nimmt mit dem eigenen schlüssigen Verhalten ein ebenfalls durch schlüssiges Verhalten geäußertes Vertragsangebot der Straßenbahngesellschaft an.

Ausnahmsweise (insbesondere wenn das Gesetz dies bestimmt) sind Verträge nur dann wirksam, wenn sie in einer besonderen Form geschlossen worden sind. So sind etwa der Kauf eines Grundstücks oder die Übertragung des Geschäftsanteils an einer GmbH nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet worden sind.

2007-01-11 08:53:40 · answer #5 · answered by BM 4 · 1 0

Kaufverträge sind allgemein im BGB geregelt. Ein Kaufvertrag kommt auch ohne Worte zusammen, zum Beispiel beim einkaufen im Geschäft. Im Internet sind Unterschriften unmöglich und alleine durch das absenden der Bestellung in ein Kaufvertrag zustande gekommen. Wie schon erwähnt wurde, kann auch durch Hände schüteln ein Vertrag zustande kommen, doch sind diese nicht Gesetzlich geschützt. Da es offiziel keinen Vertrag gibt.

2007-01-11 08:26:46 · answer #6 · answered by the-lunatic 3 · 1 0

Ja, ein Arbeitsvertrag z.B.. Durch überweisen des ersten Gehaltes geht der Chef mit dir den Vertrag ein jeden Monat zu überweisen und kann nicht einfach weniger bezahlen.

2007-01-11 08:19:52 · answer #7 · answered by nani 2 · 1 0

sure... wenn du was im laden kaufst, dann kommt ja auch konkludent ein vertrag zustande...

wenn du im internet was bestellst, dann gibst du mit deiner bestellung das vertragsangebot ab und der versender nimmt es an, wenn er deine bestellung bearbeitet und die waren zu dir auf den weg schickt...

funktioniert bei online dienstleistungen genauso...

2007-01-11 08:14:55 · answer #8 · answered by st_hollow 2 · 2 1

Ja.

2007-01-11 08:14:52 · answer #9 · answered by Schnecke 5 · 2 1

Im Grundsatz ja. Der Gesetzgeber hat u.a. im BGB nur in einzelnen Fällen eine bestimmte Form des Vertragsschlusses festgelegt. So ist eine Kaufvertrag über ein Grundstück z.B: nicht nur schriftlich sondern auch noch über einen Notar abzuwickeln. Die Schriftform ist unter bestimmten Bedingungen auch bei Darlehensverträgen vorgeschrieben. Grundsatz bleibt aber, das der Vertragsschluss auch mündlich, elektronisch und durch tatsächliches tun zustande kommen kann.

Es wäre auch sehr mühselig für jedes Brötchen beim Bäcker einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen. Wichtig ist jedoch, dass ein Vertrag nur bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande kommt. Dies bedeutet eine Vertragspartei gibt ein Angebot ab und die andere Seite nimmt genau dieses Angebot an. Ergeben sich aus Angebot und Annahme Abweichungen ist in der Regel kein Vertrag zustande gekommen.

Beispiel:
Du trägst auf einem Online Formular ein, dass du SMS über das Internet nutzen möchtest (gratis). Der Anbieter möchte dafür aber Geld haben (dies ist aber auf der Internetseite nicht klar ersichtlich). Hier haben wir zwei n i c h t übereinstimmende Willenserklärungen und es es daher kein Vertrag zustande gekommen.

2007-01-12 01:51:47 · answer #10 · answered by Stroem 3 · 0 0

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