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Aaalso:

Heute bin ich beim prüfungsamt gewesen um mich für die klausuren die in einem monat geschrieben werden anzumelden... Nachdem ich meine unterlagen abgegeben habe ist der zuständigen mitarbeiterin aufgefallen dass es ja leistungen von meinem erststudium gibt die "Endgültig nicht bestanden" wurden und ich somit mich nicht für prüfungen anmelden könne und (jetzt kommts) sie sagte "Eigentlich hätte man sie garnicht einschreiben dürfen"... Wohlmöglich werde ich exmatrikuliert.Gerade jetzt am ende des Wintersemesters , falls ich also ein neues studium anfangen möchte müsste ich ca. 1 jahr auf das nächste WS warten da einschreibungen nur einmal im jahr erfolgen.

Als ich eingeschrieben wurde wurden meine unterlagen nicht richtig kontrolliert und das führe dazu dass ich 3 monate zeit und arbeit verschwendet habe und zu einem unpassenden zeitpunkt mit leeren händen da stehe...

Wäre das grund genug für eine klage?

2007-01-11 00:01:04 · 4 antworten · gefragt von XXL 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

auf jeden Fall.ich hatte so einen ähnlichen Streit mit dem Arbeitsamt.ich hatte einen Abschluss der Volksschule.war 6 Monate in der Umschulung zum altenpfleger ,da musste ich zum Arbeitsamt kommen.man sagte ich müßte die Umschulung abbrechen man hätte das mit der Volksschule erst jetzt gesehen und für die Umschulung währe ein Hauptschule Abschluss 10 klasse notwendig.meine klage hatte Erfolg.
viel Glück.

2007-01-12 08:15:17 · answer #1 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

Dafür braucht man Abitur um das zu verstehen !

2007-01-11 12:49:57 · answer #2 · answered by birdseye 6 · 0 0

Ich würde mich da erst mal bei einem Anwalt schlau machen. Der kann dir wahrscheinlich besser Auskunft geben.

2007-01-11 08:21:17 · answer #3 · answered by chatti 4 · 0 0

wäre es bestimmt...

2007-01-11 08:06:15 · answer #4 · answered by st_hollow 2 · 0 0

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