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Als ich in die Wohnung gezogen bin, stellte ich (leider erst nach Unterzeichnung des Vertrags) fest, dass am Lampenauslass im Wohnzimmer eine Ader fehlt (in der Decke abgebrochen). Der Vermieter versprach, sich darum zu kümmern, aber nichts passierte.

Nach mehreren Monaten habe ich die Leitung in der Verteilerdose umgeklemmt (gelb/grün als Neutral- und blau als Außenleiter "missbraucht", da die schwarze Ader nicht "ankam") weil ich sowieso eine SK-II Leuchte hatte. (Die Aderenden habe ich mit "L'" und "N" gekennzeichnet.)

Nach dem Auszug vor 2 Jahren bekam ich die Kaution zurück und der Vermieter hatte nichts zu beanstanden. Vor ein paar Tagen bekam ich jedoch einen Brief, in dem er von mir plötzlich 240 € für den Austausch der Leitung und Neuanstrich der Decke verlangt.

Darf er das? Das kann doch nicht richtig sein, dass man für etwas bezahlen soll, was vorher schon kaputt war! Welche Fristen muss der Vermieter einhalten und kann man da Widerspruch o.ä. einlegen?

2007-01-10 23:35:21 · 10 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

10 antworten

Der Vermieter kann bis zu 6 Monaten Reklamationen anmelden.
Ganz abgesehen davon, das der Fehler dem Vermieter ja bekannt war und er ihn nicht behoben hat, kann er jetzt sowieso nichts mehr wollen.
Was war das denn für ein Herzchen??? Klingt ja nach einem richtig netten Menschen...

2007-01-10 23:45:11 · answer #1 · answered by ? 6 · 2 0

Keine Ahnung ob er das darf, oder nicht. Fest steht doch, dass der Vermieter etwas von Dir will und er somit in der Beweispflicht steht, dass der Schaden von Dir verursacht worden ist. Möchte ich mal gerne sehen, wie er das nach 2 Jahren noch bewerkstelligen will. Ich würde das nicht bezahlen. Der Vermieter ist offensichtlich ein Schweinebuckel, der Dir einen Schaden unterschieben will, von dem er weiß, dass dieser schon bestanden hat, bevor Du dort eingezogen bist. Deshalb würde ich an Deiner Stelle auf dumm stellen und behaupten, dass alles vor Deinem Einzug und auch zu Deinem Auszug in Ordnung gewesen ist. Was will er Dir denn dann beweisen???

2007-01-11 07:45:03 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Ich glaube, die Sache ist verjährt.

2007-01-11 07:39:46 · answer #3 · answered by Schnecke 5 · 1 0

Nach 6 Monaten ist das verjährt. Da brauchst du nix zu bezahlen.

2007-01-11 11:10:21 · answer #4 · answered by Montag 4 · 0 0

Unterhalte Dich mal mit einem Mieterschutzverein- gibt es sicher auch in Deiner Nähe! Ist kostenlos, und, wenn Du dort Mitglied wirst, bekommst Du dort auch Rechtsberatung.

2007-01-11 09:06:44 · answer #5 · answered by BM 4 · 0 0

ich würde den Brief einfach ignorienen und es auf eine Klage ankommen lassen.

2007-01-11 08:30:47 · answer #6 · answered by udima 2 · 0 0

Würde mich mal beim Mieterschutzverein schlau machen ob die Sache nicht schon verjährt ist.

2007-01-11 08:03:25 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Deine Ex-Vermieterin darf nach so langer Zeit keinen Schadenersatz mehr fordern. Mängel müssen zeitnah vom Vermieter gerügt werden. In der Regel sind das 6 Monate. Es gibt auch Gerichtsurteile dazu (Aktenzeichen habe ich leider keine).

Geh zum Anwalt und wehre dich.

2007-01-11 07:59:55 · answer #8 · answered by kuchenmacher 6 · 0 0

Du brauchst das Geld nicht bezahlen.Ein Vermieter hat 12 Monate Zeit,etwas einzufordern.Sei es die Nebenkostenabrechnung,oder irgentwelche beanstandungen.Da deine Sache aber schon 2 Jahre her ist,hat sich das für dich erledigt.

2007-01-11 07:49:57 · answer #9 · answered by jutta r 4 · 0 0

Es gibt kostenlose Beratungsstellen,da solltest Du mal vorsprechen. Meistens im Bürgeramt/Bezirksamt zu erfahren wo Du sie findest.

2007-01-11 07:46:04 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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