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wenn ein Patient bei ihnen erscheint, der selbstzugefügte Schnittwunden an Armen und Beinen hat?

2007-01-10 09:14:01 · 11 antworten · gefragt von Mara 4 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

11 antworten

Es gibt eine Meldepflicht, aber die erwähnten Symptome gehören eigentlich nicht dazu.
Es liegt dann an dem Arzt, was er weiter unternimmt.
Wenn der allerdings den Eindruck hat, das sich jemand selbst gefährdet greift er auch ein.
Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten.
Psychiater involvieren, Sozialdienst oder was auch immer notwendig.
Wenn er den Eindruck hat, das jemnd suizidgefährdet ist, sebstmordgefährdet, kann er den Patienten auch in eine Psychatrie einweisen

2007-01-10 09:16:36 · answer #1 · answered by Padrina 6 · 10 1

MÜNSTER (akr). Vielen niedergelassenen Ärzten ist nicht bewußt, daß ihr Budget durch Laboruntersuchungen für meldepflichtige Infektionskrankheiten und Erreger nicht belastet wird. Davon ist Dr. Ulrich von Treeck vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) überzeugt. Das Institut appelliert an Mediziner in Praxen und Kliniken, ihrer Meldepflicht stärker nachzukommen.
TBC-Untersuchung im Hygiene-Institut in Iserlohn. Foto: Klaro

Nach einer Untersuchung des Instituts erfüllen in Nordrhein-Westfalen Ärzte und Labore in den verschiedenen Städten und Kreisen ihre Pflicht zur Meldung von Infektionskrankheiten sehr unterschiedlich.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Ärzte und Labore, das Auftreten von 15 verschiedenen Krankheiten wie Masern oder Tuberkulose und bestimmter Erreger an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Doch den Wissenschaftlern des Landesinstituts fiel auf, daß über mehrere Jahre hinweg dieselben Kreise und Städte eine auffallend hohe oder niedrige Zahl von Infektionskrankheiten aufwiesen.

Im Jahr 2004 registrierten die Gesundheitsbehörden etwa in Mönchengladbach 144 meldepflichtige Erkrankungen pro 100 000 Einwohner, in Hamm waren es 400. "Diese Unterschiede sind sicher nicht epidemiologisch bedingt", betont van Treeck. Auffällig wenig Meldungen gibt es auch in Aachen, Duisburg, Recklinghausen oder Viersen, viele dagegen in Leverkusen und Coesfeld.

Noch sei nicht eingehend untersucht, wie es zu dieser Diskrepanz komme, sagt er. "Ein Grund könnte sein, daß manche Gesundheitsämter nach einer Meldung aktiv ermitteln und andere nicht", sagt van Treeck.

Einige Ämter würden etwa bei Erkrankungen von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen nachforschen, ob es weitere Patienten gibt. In manchen Kommunen hielten die Mitarbeiter der Behörde Kontakt zu den Ärzten über persönliche Ansprache oder Info-Fax. "Es gibt aber auch Gesundheitsämter, die von ihrer personellen Ausstattung dazu gar nicht in der Lage sind", berichtet er.

Labore und Mediziner sind unabhängig voneinander dazu verpflichtet, bei den Gesundheitsämtern eine meldepflichtige Krankheit oder einen Erreger anzuzeigen. Die Behörden fassen die Informationen zu einem Fall zusammen. Nach Angaben des lögd erhalten die Ämter von den Laboren häufiger Daten als von Medizinern.

"Ärzte verlassen sich oft auf die Labore", vermutet van Treeck. Das sei nicht Sinn des Verfahrens. "Es gibt gerade deshalb zwei Meldeschienen, damit sich der eine nicht auf den anderen verläßt." Bei Krankheiten wie Masern sei außerdem kein Labornachweis erforderlich. "Hier kommt es noch mehr auf die Meldung der Ärzte an."

2007-01-13 16:11:15 · answer #2 · answered by oberwoehrer 2 · 0 0

Also bei mir wurde es damals nicht gemeldet, der Schularzt sowie der Hausarzt hatten es gesehen, aber niemand hatte gefragt oder überhaupt es beachtet gehabt.
Bei einer Bekannten von mir war es aber anders, die Ärzte haben es oft gesehen gehabt (sie ist oft beim Arzt gewesen, wobei ich nur einmal dort war wo sie es gesehen hatten) und sie wurde auch darauf angesprochen, die Ärzte meinten, wenn das so weiter geht, dann müssen sie es melden (in diesem Falle wollten die Ärzte ihre Oma bescheid sagen wo sie damals lebte).

2007-01-11 11:02:17 · answer #3 · answered by Jenny 3 · 0 0

Bei den von Dir beschriebenen Symptomen nicht.

2007-01-11 07:09:55 · answer #4 · answered by Schnecke 5 · 0 0

Padrina kennt sich aus stimme ihr voll und ganz zu,was soll ich da noch schreiben
Vertraue auf das Gewissen des Arztes das eer was unternimmt

2007-01-11 03:58:24 · answer #5 · answered by nusstoertchen 5 · 0 0

glaube ja weil es gibt doch fälle wo man eingewissen wird also das man nicht freiwillig dort hingegangen ist

2007-01-10 17:31:12 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 1

Es gibt Meldepflichten für bestimmte ansteckende Krankheiten, wie z.B. Tuberculose, oder HIV.
Selbstverstümmelungen gehören nicht dazu.
Wenn ein Arzt allerdings Verletzungen an einem Kind fest stellt, die es sich nicht alleine zugefügt haben kann, dann kann und sollte er das Jungendamt informieren.
Wenn ein Mensch sich Verstümmelungen selbst zugefügt hat, dann besteht keine Meldepflicht.

2007-01-10 17:20:24 · answer #7 · answered by sukram1968 5 · 0 0

Nein gibt es nicht, aber bei extrem ansteckenden Krankheiten und schuß und stichwunden !
@ Radioxy 19 gugst Du Hier : http://209.85.135.104/search?q=cache:0fZQ6DmSsjYJ:www.ingoblank.de/PDF-Dateien/rechtsmedizin.pdf+Schweigepflicht+schu%C3%9F+stichwunden&hl=de&ct=clnk&cd=2
" Handeln im mutmaßlichen Interesse, wenn der Pat. z.B. bewusstlos "

2007-01-10 17:17:51 · answer #8 · answered by Grisu 3 · 1 1

Wenn jemand der einen Führerschein hat,und plötzlich
Epi Anfälle bekommt und die Abstände immer kürzer werden,ist das auch Meldepflichtig.War bei meinem Nachbar so,der
Führerschein wurde eingezogen bis zur Heilung.

2007-01-10 18:06:20 · answer #9 · answered by akdeniz 5 · 0 1

Ergänzung zu Padrina:

Meldepflichtig sind einige Infektionskrankheiten. Näheres im IfsG

http://www.mvp.uni-muenchen.de/fileadmin/bak/pdf/ifsg-ex.pdf

Und das mit den Schuß- und Stichwunden gehört in den Bereich der modernen Sagen...oder in Zweiklassige US-Serien...

2007-01-10 17:19:55 · answer #10 · answered by RadioXY 3 · 1 2

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