Habe heute bei Bekannten ein Gespräch mitbekommen und war etwas irritiert.
Ein Pärchen (lebt zusammen,nicht verheiratet, mit Student als Untermieter insg. ca. 110qm)
Er verdient in etwa 1600Euro im Monat und sie will jetzt Hartz 4 beantragen, da sie der Meinung ist, dass man mit den paar Kröten zu zweit nicht über die Runden kommt und das die ARGE auch einsehen muss.
Spinn ich jetzt oder wird ihr die ARGE ernsthaft Geld geben???
Ich habe da leichte Zweifel ausgesprochen und wurde deshalb schon fast von ihr geköpft!
Kann mir da jemand bissl Info geben,ob ich spinn oder sie ;)
Danke euch schon mal.
2007-01-10
03:21:42
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13 antworten
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gefragt von
schnubbl
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in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Finanzierung
abzüglich Warmmiete (inkl. Nebenkosten und Strom) plus Geld vom Untermieter bleibt so etwa 1050 Euro "zum Leben". Ihrer Meinung nach deutlich zu wenig...
2007-01-10
03:30:02 ·
update #1
Da wird sie wohl wenig Erfolg haben. Ich kenne ein Ehepaar, da verdient er wesentlich weniger und sie bekommt auch nichts. Dazu kommen ja noch die Mieteinnahmen.
Ich denke nicht, daß sie etwas bekommt. Würde mich schon sehr wundern, wenn doch.
2007-01-10 03:27:19
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answer #1
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answered by Anonymous
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als ob man mal eben mit der ARGE reden könnte....wenn sie nicht über die Runden kommen, warum geht sie dann nicht mit arbeiten? oder die müssen sich eben einschränken....
2007-01-10 11:31:43
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answer #2
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answered by Anonymous
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Na die kommt ja auf Gedanken so viel haben manche Menschen mit Kindern noch nicht einmal.Sie wird nicht 1euro bekommen aber laß sie das werden sie Ihr schon sagen!
2007-01-10 12:29:36
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answer #3
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answered by Summy 3
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Es wird kein Geld für das Pärchen geben.
Die beiden leben zusammen, Bedarfsgemeinschaft, es besteht bei 1600 € kein Bedarf. Und den Bedarf sollten die drei auch nicht beantragen. 110 qm zu dritt ist viel zu viel, die Abzüge sind unschön.
Du hast alles richtig gemacht, du bist eine gute Freundin.
2007-01-10 11:37:13
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answer #4
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answered by gernotdortmund 4
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hallo soviel haben manche mit 3 kindern nicht ist ein normaler verdienst und wird wohl keine unterstützung bekommen .
der untermieter zahlt sicher auch was sagen wir 200 euro dann sind 1800 euro dann müssen sie halt ihre ansprüche runterschrauben wenn das geld nicht reicht.
sie soll mal zur arge gehen mal sehen was die sagen. glaube nicht das sie was bekommen falls doch sag mir bescheid dann geh ich auch hin haben keine 1800 ca verdienst
2007-01-10 11:32:33
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answer #5
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answered by mausi&schatzi 6
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sie wird kein geld bekommen weil er zu viel verdient und noch ein student als untermieter hat
2007-01-12 15:42:19
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answer #6
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answered by partynoas 1
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1050 € für 2 Personen??? Da knutscht mich der Elch!!!!!
Ich bin zu dritt, mit wesentlich weniger €!
Ernst:
Wenn die beiden nicht verheiratet sind und der Arge sich als WG ausgeben, könnte das klappen! Wenn die Arge mal wieder nicht genau hinschaut und keine Kontolleure kommen!
Normalerweise, wenn sie als eine BG auftreten, dann wird das Einkommen der Partners angerechnet, und das sieht anders aus dann!
Dann wird wahrscheinlich nix gezahlt!
2007-01-11 06:13:45
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answer #7
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answered by tim h 3
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Wenn du deine Frage so stellt,
kann dich gut verstehen und du gebe dir Recht!
Denn nach §421g SGB III, gelten deine Bekannten als eheähnliches Ehepaar. Bei der Berechnung des AlgII wird Einkommen u. Vermögen voll angerechnet, d.h sie muss alle Einnahmen auch des Untermieters-Miete bei Antragstellung offen legen! Sie wird ein Ablehnungsbescheid erhalten, kann dann aber wiederrum, einmalige Leistungen erhalten wenn: eine Erstausstattung für Wohnung vorliegt, Erstausstattung für Bekleidung (Schwangerschaft/Geburt) oder eine Klassenfahrt nicht finanziert werden kann. Dies wird aber auch nicht zu treffen, daher mein Tip: Deine Bekannt soll sich Arbeit suchen, z.B. Putzen!!! Leider gibt heut viel mehr Menschen die mit noch viel weniger Geld auskommen müssen und ich versteh es nicht, damit solch Leute Anträge noch stellen dürfen. Hoff konnt Dir einen kleinen Einblick und wünsch Dir alles Gute
2007-01-11 06:03:54
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answer #8
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answered by engel210303 2
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Es handelt sich hierbei um eine Bedarfsgemeinschaft.
Es spielt keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Der Mann hat einen Bedarf von 345 Euro (Haushaltsvorstand, weil er das meiste Geld reinbringt)
Die Frau hat als Haushaltsangehörige einen Bedarf von 311 Euro.
Dazu kommt noch die Miete für 2 Personen (45m²+15 m²=60 m² werden angerechnet)
Von 550 Euro für 110 m² werden nur 300 Euro als Miete angerechnet.
Gesamtbedarf: 345+311+300=956 Euro zuzügl. Heizkosten.
Dann musst du 1600 als Einkommen abziehen sowie die Miete von dem Studenten...
Das ist aber nur eine sehr grobe Berechnung, weil mir die genauen Daten fehlen.
Es sieht aber fast so aus, als ob die Summen sich gegeneinander aufheben und nichts dabei rumkommt.
Da wird es bestimmt ARGE Probleme geben. Zumal die Wohnung für 3 Leute viel zu groß ist.
2007-01-10 11:42:17
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answer #9
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answered by Marcus M 4
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Dann wird sie ihren Lebensstil runterfahren muessen. Wenn sie ehrliche Angaben macht erhält sie kein Hartz IV. Der Partner ist wie in der Ehe in der Pflicht und sein Einkommen wird dem Familieneinkommen angerechnet. Da die Beiden auch noch Mieteinnahmen haben sollten sie vorsichtig sein, denn im Grunde haben sie diese eher noch zu versteuern, also dem Staat etwas zu zahlen, anstelle umgekehrt.
Klar wuenscht sie sich das, wer nicht. Und dass sie erstmal agressiv reagierte weil Du ihr den Zahn schon im Ansatz ziehen wolltest kann man ja noch verstehen. Dennoch wird die Arge ihr nichts zahlen. Sie hat aber die Möglichkeit sich einen Job zu suchen und das Familieneinkommen zu erhöhen. Mal ehrlich, wäre doch auch fuer jeden arbeitenden Menschen der 1600 Euro verdient und womöglich noch Kinder hat unverständlich wenn diese Frau jetzt weil sie meint es reicht nicht, noch Zuschuesse erhält.
2007-01-10 11:39:55
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answer #10
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answered by Helga M 5
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die bekommt nichts das kannst mir glauben,
1. der Verdienst vom Partner wir als Einkommen gerechnet
2. die Miete (Untervermieter) wird zu den Wohnungskosten angerechnet bzw. kommt auf den Fall an sogar als Einkommen.
Anspruch zusammen haben sie nur zum Leben /Regelleistung)
622,- € also übersteigt das!! also sie braucht den Antrag gar nicht zu stellen!!
2007-01-10 11:32:20
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answer #11
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answered by Anonymous
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