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Muss die Frau offiziell gearbeitet haben? wenn Ja, wie lang vor das Geburt? Wenn sie gar nicht gearbeitet hat, krieg sie trotzdem Kindesgeld? danke für eure Hilfe.

2007-01-10 02:30:07 · 9 antworten · gefragt von Miss You 4 in Schwangerschaft & Erziehung Sonstiges

Sagen wir ein Paar lebt in DL. Sie kriegen ein Kind. Was für Sozialen hilfe kriegen sie wenn:
- die Mutti vor das Geburt nicht gearbeitet hat.
-die Mutti vor der Geburt gearbeitet hat .
Danke

2007-01-10 02:50:17 · update #1

9 antworten

Ich bin mir bei der Frage nicht im klaren ob Du vielleicht etwas anderes meinst, nämlich Erziehungsgeld oder die jetzt neue Regelung Mann oder Frau bleiben zuhause und erziehen das Kind. Wenn Du wirklich Kindergeld meinst, dann erhält es jede Frau, sie muss nicht gearbeitet haben, sondern sie muss Mutter sein. Das Kindergeld beantragt ihr bei der Familienkasse im Finanzamt. Es wird bis max. 27 Jahre gezahlt, falls das "Kind" sich dann noch in der Ausbildung etc. befindet. Ansonsten endet es mit dem 18. Lebensjahr. Wenn Du was anderes meintest musst Du noch einmal schreiben. Viel Erfolg beim Antrag.

2007-01-10 02:42:27 · answer #1 · answered by Helga M 5 · 1 0

Grundvoraussetzung = ihr müsst ein Kind haben

2007-01-10 02:34:11 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

154 euro kinder geld fürs 1 kind hat nix damit zutun ob du arbeitest oder nicht die sind fürs kind.
und dann bekommst du elterngeld 67% deines letzten einkommens.
für 12 monate bzw.14

2007-01-10 03:38:27 · answer #3 · answered by mausi&schatzi 6 · 1 0

ein kind haben, dass bei einem wohnt und finanziell abhängig ist.

2007-01-10 02:38:46 · answer #4 · answered by Anastasia 3 · 1 0

Kinder sind Voraussetzungen und dann klappt das auch mitm Kindergeld..

2007-01-10 02:37:29 · answer #5 · answered by wicky210670 6 · 1 0

ach, da war jemand in budapest...antwort : ein kind haben

2007-01-10 02:36:54 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn das Kind hier geboren ist, dann gabs bisher Kindergeld und Erzeihungsgeld. Wie das jetzt genau mit dem Elterngeld ist weiß ich nicht.

2007-01-10 21:35:23 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Sie bekommt natürlich nur dann Kindergeld, wenn sie ein Kind hat. Quasi für das Kind, bekommt sie Kinder-Geld. Genauere Auskunft bekommst du beim Jugendamt!

Meines Erachtens, kommt es nicht darauf an, ob sie überhaupt gearbeitet hat. Es geht ja hier um Kindergeld und nicht um Arbeitslosengeld.

Anne

2007-01-10 18:36:54 · answer #8 · answered by Anne 7 · 0 0

Erstens: Es gibt kein "Kindesgeld" sondern nur "Kindergeld".
Zweitens: Man muss ein Kind haben um Kindergeld zu bekommen.
Drittens: Kindergeld ist nicht "Elterngeld".
Viertens: Seit dem 1.1.2007 gibt es für Eltern Elterngeld. Das sind mindestens 300€ maximal 1800€ je nach Verdienst vor dem Baby.

2007-01-10 02:38:39 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

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