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An Heilig Abend hat der Hundesitter einen meiner Hunde entlaufen lassen, weil er die Leine nicht richtig festgehalten hat. Jonas ist spurlos verschwunden. Der Hundesitter beteiligt sich in keinster Weise an der Suche. Ich fragte ihn, ob er eine Anzeige in die Zeitung setzen könne, weil mir langsam das Geld ausgeht. Er meinte, es sei ihm zu teuer. Seine Versicherung meldet sich nicht bei mir. Mit ihm will ich nicht mehr reden. Die Suche hat mich bisher um die 200 € gekostet. Der Hund (ein ausgebildeter englischer Foxhound) ist theoretisch unbezahlbar, da solche Hunde im Normalfall von den Meuten nicht verkauft werden.
Welche Kosten müssen von dem Hundesitter bezahlt werden? Muss er die Kosten für die Suche übernehmen? Muss der Hund bezahlt werden, wenn er nicht mehr auftaucht? Mir liegt sehr viel daran, meinen Liebling wiederzufinden!

2007-01-09 19:27:47 · 12 antworten · gefragt von Naamah 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Der Hund wurde definitiv nicht verkauft. Ich hab es ja vom Auto aus gesehen, wie der Hund panisch weggerannt ist. Ich bin zwar sofort hinterher, aber der Hund war so in Panik, dass er in den Wald geflüchtet ist und auf Rufen nicht mehr reagierte. Bevor weitere Nachfragen kommen: Jonas ist gechipt und ich habe bereits alles menschenmögliche getan, um ihn zu finden. Er ist aber wie vom Erdboden verschluckt.

2007-01-09 19:45:24 · update #1

Der Hund ist etwa 40 km von zu Hause entfernt weggelaufen. Dort in der Gegend wurde alles abgesucht. Angeblich wurde er etwa 10 km von zu Hause entfernt gesehen. Foxhounds versuchen immer, nach Hause zu laufen. Dort suche ich alles ab mit meiner Hündin. Es ist sehr wahrscheinlich, dass den ein Jäger gefunden und behalten hat. Foxhounds sind sehr beliebt. Mir geht es hier jetzt rein um die rechtliche Seite.

2007-01-09 19:58:17 · update #2

12 antworten

Nach einstündiger Suche im Netz ... habe ich endlich etwas gefunden:

"Tiersitter haften notfalls für Schaden am Pflegetier

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf nimmt die beginnende Urlaubssaison zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass jeder der ein Tier eines Anderen in Pflege nimmt eine Art „Tier-Sitter-Vertrag“ abschließen sollte. Die Haftungsfrage liegt sonst eindeutig zu Ungunsten des Tier-Sitters, sollte dem Tier durch Unachtsamkeit oder widrige Umstände ein kostenverursachender Schaden entstehen. Im Ernstfall können sogar Schadensersatzforderungen gegen den Tier-Sitter geltend gemacht werden.

Die Verbraucherzentrale rät daher zu einer vertraglichen Vereinbarung in der unter anderem festgelegt wird, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, falls das Pflegetier zu Schaden kommen sollte."

Quelle: http://www.hundewiese.info/thread.php?id=100&sessid=fae9029dd1d3e166d8b03515be60f972&PHPSESSID=fae9029dd1d3e166d8b03515be60f972

Die Frage ist nun natürlich, wie Du Dein Recht auch geltend machen kannst. Und das wird leider nur über einen Anwalt funktionieren ...

Online-Anwälte zur schnellen Vorab-Klärung - leider nicht kostenlos:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.hunde-recht.de/
http://www.123recht.net/
http://www.112recht.com/


Und hier kann man auch entlaufene Tiere eintragen: http://zergportal.de/baseportal/tiere/Tier_entlaufen

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Noch etwas Persönliches: Ich kenne Dich zwar nicht, aber mir tut es unendlich leid, dass Dein Liebling verschwunden ist! Ist sehr ernst gemeint!

Der Gedanke an einen Jäger kam mir ehrlich gesagt sofort. Ein ausgebildeter Foxhound ...

Und auch: Entlaufene Hunde gelten rechtlich als herrenlos. Es gibt ein ziemlich furchtbares Gesetz, das besagt, dass bspw. ein Jäger, der einen herrenlosen Hund erschießt, sogar die Marke u. das Halsband behalten darf. Es muss nur das Magistrat verständigt werden, nicht aber der Tierhalter ...

Hast Du Dich beim zuständigen Magistrat schon erkundigt?

Ansonsten würde ich wahrscheinlich noch alle Tierarztpraxen abklappern, die in näherer Umgebung sind, wo das Hundekind verschwunden ist u. dort auch Aushänge anbringen. Falls ein Jäger den Hund hat - auch er muss irgendwann mit dem Hund zum Tierarzt (also bevorzugt auch Praxen aufsuchen, die sich nicht auf Kleintiere spezialisiert haben, sondern bspw. auch "Hausbesuche" auf Bauernhöfen, etc. machen;)

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Ich drücke Dir so fest die Daumen, dass Du Deinen Liebling wiederfindest!

2007-01-09 20:35:16 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 2 0

Ich denke mal,das der Hundesitter für alle Kosten aufkommen muß!!!
Um ganz Sicher zu sein frag doch mal einen RA,wie die Rechtslage aussieht!!
Ich drücke DIR die Daumen und hoffe das DU deinen Liebling heil und gesund wiederbekommst!!!!!
Zur Sicherheit würde ich mich täglich in den Tierheimen in deiner Umgebung erkundigen,ob er dort abgegeben wurde!!!
Viel Glück !!!!!!!!!!!!!!!!!

2007-01-10 03:45:17 · answer #2 · answered by Tatz 4 · 2 1

ich könnte mir vorstellen ,das du rechtlich keine Ansprüche gegen den Sitter hast.
Wir müssen ja heutzutage Putzfrauen und Haushaltshilfen auch anmelden und versichern,kann es vielleicht sein,bei einem Hundesitter auch? Dann wärst du versichert bzw er,sonst könnte es als Schwarzarbeit ausgelegt werden
Das ist unser deutscher Staat,erkundige dich mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt.

2007-01-10 03:43:12 · answer #3 · answered by nusstoertchen 5 · 1 0

Wenn Ihr Hund ist nicht sehr discplinato oder wenn Sie nur wollen, um es zu trainieren, um etwas Bestimmtes zu tun empfehle ich Ihnen diesen Kurs, der sehr gute Kritiken hat http://zug-hunde.info folgen
Getestet habe ich es persönlich, und ich war in der Lage, meinen Hund zu trainieren ohne Probleme! Der Preis ist sehr erschwinglich

2014-11-09 17:23:24 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

schadenersatz erfolgt durch den (geschäftsfähigen) verursacher des schadens oder ggf einen ersatzhaftungsverpflichteten (erziehungsberechtigter, betreuer???).

da der offensichtlich gar nicht bereit ist, zu zahlen, wäre hier ein rechtsstreit evtl angebracht, laß dich anwaltlich beraten!

das bringt nix, wenn da eh nix zu holen ist, kostet dann nur unnötig geld, und zwar im zweifelsfall deines, denn wer die musik bestellt, weil er tanzen will, der zahlt auch für die combo.

aber ein emotionaler schaden (der verlust deines lieblings) kann dadurch nicht abgedeckt werden, so daß du sicher nicht schadlos aus der sache herauskommst.

hoffen wir das beste für den hund

lg

stephan

2007-01-13 07:28:14 · answer #5 · answered by Wilk 4 · 0 0

Um die rechtlichr Seite abzuklopfen und zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, den Hundesitter dafür haftbar zu machen, empfehle ich dir ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt. Erkundige dich bei der Anwaltskammer welcher Anwalt in deiner näheren Umgebung sich auf solche und ähnliche Fälle spezialisiert hat. Ein Beratungsgespräch immer als solches vereinbaren! Kostenpunkt: 20€. Der Anwalt wird dir genau sagen können, ob und wieweit der Hundesitter zur Verantwortung zu ziehen ist und was die Einklage der Forderungen kostet. Dann kannst du in Ruhe weiterplanen. Schmeiß dein Geld nicht "planlos zum Fenster raus!"

2007-01-10 04:39:28 · answer #6 · answered by Conny N 7 · 0 0

Dem Hundesitter grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen könnte allerdings nahezu unmöglich sein. Einen zivilrechtlichen Anspruch kann es geben, wenn ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde - aber das nachzuweisen, ist ebenso schwierig.

P.S.: Wieso ist der Hund "panisch weggerannt"? Als gesundes Rudeltier sucht er später ohnehin die Gesellschaft von Menschen, also gefunden wird er unter Garantie, daher Daumen drücken das nix passiert ist

2007-01-10 04:32:05 · answer #7 · answered by Bense 5 · 0 0

Auf diese Frage gibts nur eine einzige Antwort: es kommt alleine drauf an, was für einen Vertrag Du mit dem Hundesitter hattest.
Hattest du keinen schriftlichen kannst du das vergessen. Gab es einen schriftlichen Vertrag (was bei einem so wertvollen Tier und einer Betreuung ausser Haus ja hoffentlich der Fall war) kommt es drauf an, wie die Haftung darin geregelt ist.

2007-01-10 04:06:31 · answer #8 · answered by skessa 4 · 0 0

Möglicherweise muss die Haftpflichtversicherung des Hundesitters den Wert des Hundes ersetzen. Sofern der Hundesitter eine hat. Sag ihm, dass er dort einen Schaden anmelden muss.
Wenn nicht würde ich mal eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Diese zahlt auf jeden Fall deine Rechtsschutzvers. (ansonsten Betrag vorher festlegen).

2007-01-10 03:41:31 · answer #9 · answered by Sidanah_die_Froschkönigin 5 · 1 1

Da es ein Wertvolles Tier ist solltest du deine Überlegungen in die Richtung gehen lassen das der Hund vom Hundesitter
verkauft wurde- das würde seine Halsstarrigkeit bei der Wiederbeschaffung erklären.
Hilft nicht viel weiter- war aber die ersz´te Idee die ich beim lesen der Frage hatte. Geh zur Polizei!

2007-01-10 03:41:23 · answer #10 · answered by Mu6 7 · 1 1

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