Hallo,
ich habe heute meinen lange ersehnten Arbeitsvertrag geschickt bekommen. Nun ist im Arbeitsvertrag mein Nachname falsch geschrieben (es ist ein Buchstabe zu wenig drin).
Durch den verwendeten Universitätstitel, den Vornamen sowie dem in Deutschland fast einzigartigen Nachnamen ist erkenntlich, dass es sich um mich handeln muss. Dennoch die Frage:
Ist der Vertrag (in diesem Fall Arbeitsvertrag) rechtswirksam?
PS: Mir ist bewusst, dass ich einfach einen neuen Vertrag anfordern kann, dies dauert aber sehr lange und wäre für mich aktuell sehr aufwendig (und leider sehr teuer).
Über Antworten (und Hilfe) würde ich sehr sehr freuen!
2007-01-09
06:58:44
·
12 antworten
·
gefragt von
uni_s1197
1
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Es spricht einiges dafür das der Vertrag auch so rechtsgültig ist da der Wille der beiden Parteien trotz des Fehlers eindeutig erkennbar ist.
Ich würde aber mal beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit anrufen.
Thema Arbeitsrecht: 01805 / 67 67 13 bis 20Uhr
2007-01-09 19:10:40
·
answer #1
·
answered by Stroem 3
·
1⤊
0⤋
M.E. ist er rechtswirksam, da es sich um einen Schreibfehler handelt und nicht ein kompletter anderer Name vorhanden ist.
2007-01-09 07:08:04
·
answer #2
·
answered by susaone 2
·
3⤊
0⤋
Vertrag ist Vertrag, und so wie es ausschaut bist nur du gemeint, er ist also rechtswirksam. Allerdings würde ich trotzdem bei nächster Gelegenheit auf diesen kleinen Fauxpas hinweisen, vielleicht schicken sie ja dann einen richtiggestellten Arbeitsvertrag kostenlos zu.
Gruß
Franky
2007-01-09 07:07:01
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
3⤊
0⤋
ist nicht schlimm, geh am ersten arbeitstag ins personalbuero, die werden ihn aller wahrscheinlichkeit handschriftlich verbessern. lieben gruss, g.
2007-01-09 07:06:14
·
answer #4
·
answered by Gabi 6
·
3⤊
0⤋
Zunächst einmal zählt deine Unterschrift unter dem Vertrag. Was du machen kannst ist, den im Vertrag falschgeschriebenen Namen handschriftlich zu berichtigen. Du schreibst in Druckbuchstaben dazu, wie es richtig lauten müßte, dann 'geä.' für geändert, Datum und dein Kürzel, das ist vollommen ok.
2007-01-09 07:10:46
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Ja, der ist wirksam.
Laß es bei nächster Gelegenheit einfach abändern.
2007-01-09 07:05:43
·
answer #6
·
answered by ? 6
·
2⤊
0⤋
Ich würde sagen, der ist rechtswirksam. Wenn Du den Job bekommst, ist doch alles Ok.
Sonst vielleicht kurze Rücksprache mit Deinem Rechtsanwalt.
2007-01-09 07:04:21
·
answer #7
·
answered by Vadder Abraham 6
·
2⤊
0⤋
Passt schon. Schließlich ist das nur ein Formfehler, der nur auf dem Papier besteht, aber den eigentlichen Erklärungswillen des Vertrages nicht beeinflusst.
2007-01-09 09:44:24
·
answer #8
·
answered by MichaelKnight 2
·
1⤊
0⤋
ich vermute mal, daß der vertrag gültig ist (bin aber kein anwalt)
fordere einen neuen vertrag an wenn du unsicher bist. wieso sollte dich das was kosten, muß doch der arbeitgeber löhnen.
bis der neue da ist, kannste ja den alten benutzen.
2007-01-09 07:05:45
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Du bist Hinweis pflichtig auf Fehler Hinzuweisen, ist ja kein großes Vergehen - einfach kurzes Schreiben zu deinem Vertrag beilegen.
2007-01-09 07:13:43
·
answer #10
·
answered by Lookcook 3
·
0⤊
1⤋