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machen. Oder darf man dann nur nicht als Anwalt oder Richter arbeiten? Ich finde das ungerecht, denn das Rechtssystem baut ja eigentlich darauf auf, dass der Mensch sich bessern kann. Widerspricht das nicht irgendwelchen Grundrechten? Gibt es noch andere Ausbildungen oder Berufe wo das so ist?

2007-01-09 06:04:33 · 10 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Das ist richtig so? Wie bist du denn drauf? Was hast du denn vor?

Also ich finde es fair, dass wenn man wenn man noch jung ist ******* baut, noch eine Chance zu haben. Und solche Leute können gute Richter sein, man kann sich ja ändern. Leider auch zum negativen, also als Richter ein Verbrechen begehen. Dann finde ich es gut, wenn man die Lizens verliert, aber umgekehrt denke ich schon, dass es möglich ist.

2007-01-09 06:16:45 · update #1

10 antworten

Das erste Staatsexamen kann man auch als Massenmörder ablegen. Die Straftaten gehen nämlich das Prüfungsamt überhaupt nichts an...
Anders ist es dann beim Referendariat. Hier wird man ja auf Zeit Staatsdiener, und muss wie jeder Staatsdiener eine relativ reine Weste haben. Ansonsten wird man nicht eingestellt und kann dann auch nicht das 2. Staatsexamen ablegen.
Dies ist aber keine besondere Voraussetzung für die Juristen, sondern bei jedem Job in der öffentlichen Verwaltung so. Auch angehende Lehrer werden nicht übernommen, wenn sie die oben genannten Grenzen überschreiten.
Eine Hoffnung hat aber jeder: Die Straftaten werden nach ein paar Jahren rechtstreuen Verhaltens wieder gelöscht, und dann erfährt keiner mehr von den Straftaten.

2007-01-09 10:02:16 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

vollkommen richtig dass das so ist verbrecher können doch nicht richter werden also was geht denn in deinem kopf vor

2007-01-09 14:08:47 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Richtig, denn wer will Recht sprechen oder für das Recht eintreten wenn er selbst keine saubere Weste hat! Menschen können sich doch bessern, aber sie dürfen dann nicht mehr über andere richten! Das widerspricht keinesfalls den Grundrechten. Da könnte doch z.B. jeder Mafioso Richter werden? Soll das in Ordnung sein? Du stellt unser Rechtssystem auf den Kopf!

2007-01-09 14:18:02 · answer #3 · answered by binieH 3 · 2 0

In der Privatwirtschaft könnte das noch was werden. Aber im öffentlichen Dienst würdest Du - Gesetz hin oder her - auch gegen viele Mitbewerber einen zu großen Makel haben.

2007-01-09 14:13:40 · answer #4 · answered by Spackspacken 1 · 2 0

He, was hast Du vor???????

2007-01-09 14:11:38 · answer #5 · answered by ? 6 · 2 0

Das Führungszeugnis muss makellos sein. Wo kämen wir denn auch hin, wenn unsere Richter und Staatsanwälte auch kriminell sein dürfen.
Leute mit ansteckenden Krankheiten dürfen ja auch nicht in der Lebensmittelbranche arbeiten.

2007-01-09 14:10:48 · answer #6 · answered by Gnurpel 7 · 2 0

Vor kurzem wollte ich mich bei der Polizei bewerben, mein Führungszeugnis weist mittlerweile keine Eintragungen auf. Dennoch ist es für mich unmöglich, aufgrund meiner Vorstrafen die noch vor einigen Monaten in den Akten vorhanden waren diesen Beruf auszuüben.
Ich bin seit mehr als 2 Jahren nicht mehr Strafauffällig, dennoch habe ich den Anschein das man es nicht verhindern kann.

2007-01-11 07:12:26 · answer #7 · answered by Sahar A 1 · 1 0

Das erste Staatsexamen kann man auch als verurteilter Straftäter machen. Die Prüfung findet dann u.U. sogar im Knast statt. - siehe Magnus Gäffgen.
Beim zweiten bin ich mir gar nicht sicher, denke aber, daß das auch kein Problem ist. Erst bei der Zulassung zum Anwalt, bzw. der Bestätigung der Eignung zum Richteramt (welche man als Anwalt braucht und welche hauptsächlich durch das 2. Examen erworben wird) kann es schwierig werden.
Dafür muß man allerdings schon gewaltigen Unfug getrieben haben. Um vorbestraft (def. durch Eintrag im Führungszeugnis) zu sein muß man zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden (das ist verdammt viel; 1 Tagessatz = 1/30 des Monatseinkommens) oder zu mehr als 3 Monaten Haft.
Für Ersttäter ein Strafmaß, daß weit über das "Kavaliersdelikt" hinaus geht.

Diese Einschränkung ist ein Eingriff in Art. 12 GG, das stimmt. Allerdings ist er ohne weiteres gerechtfertigt, da es nun wirklich - sehr leicht gesagt - dem ganz fundamentalen Rechtsempfinden widerspricht, wenn jemand, der selber straffällig geworden ist und damit bewiesen hat, daß Gesetze für ihn keine Bedeutung haben, über deren Anwendung entscheiden sollte.

2007-01-09 17:36:42 · answer #8 · answered by MichaelKnight 2 · 1 0

Ein Student darf sich in aller Regel nichts zuschulden kommen lassen! - Als "fertiger" Jurist und Amtsinhaber sieht das schon ganz anders aus! - Ein Staatsanwalt oder Richter darf auch besoffen autofahren! .....allerdings kenne ich auch brave Mitarbeiter von Straßenmeistereien mit noch deutlicheren "Freiheiten".....! - Zitat: ...die können mir garnichts! Sollen die mich doch packen.... dann schlaf ich mich mal einen Winter lang so richtig aus!

2007-01-11 10:24:33 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

Die Straftäter in den diversen Funktionen der Rechtspflege gehen meistens leer aus! Aber erst wenn sie genug studiert haben, denn woher sollten sie sonst auch die Kenntnisse der Gesetzeslücken und auch die Beziehungen zum übrigen Filz herhaben?

2007-01-12 06:49:31 · answer #10 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 1

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