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Hintergrund: Die Bremer Agentur Interwall hat einen Aufsichtsrat berufen, obwohl sie nur eine GmbH ist. NOrmalerweise gibt es Aufsichtsräte nur bei AGs, dachte ich jedenfalls bisher.

2007-01-09 02:12:29 · 4 antworten · gefragt von bert_roesch 1 in Wirtschaft & Finanzen Firmen

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Eine GmbH hat Geschäftsführer und Gesellschafter.

In der Satzung der GmbH kann ein Aufsichtsrat vorgesehen werden. Ein Aufsichtsrat muss gebildet werden, wenn die GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Falle lautet das Verhältnis Arbeitnehmer (AN) zu Arbeitgeber (AG) im Aufsichtsrat 1:2. Wenn eine GmbH mehr als 2000 AN beschäftigt, liegt das Verhältnis bei 1:1, wobei er aus mindestens 12 natürlichen Personen bestehen muss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat bei Pattsituationen eine Zweitstimme. Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht vorwiegend in der Überwachung der Geschäftsführung.

2007-01-09 02:28:03 · answer #1 · answered by Franz 5 · 0 0

ein Aufsichtsrat hat gesetzlich definierte Rechte und Pflichten. Wie schon geschrieben kann es ihn auch bei einer GmbH geben. Rechte und Pflichten eines Beirats in einer GmbH werden in der Satzung bzw. einzelvertraglich festgelegt.

2007-01-10 08:47:08 · answer #2 · answered by Raik 7 · 0 0

das läßt das GmbHG zu...d. h. dass freiwllig Beiräte gebildet werden, die Aufsichtratsfunktion haben.

Wenn aber ein AR nach MitbestG gebildet wird, müßte man den wohl umbenennen..um die Funktion zu verdeutlichen.

2007-01-09 10:22:30 · answer #3 · answered by herr_aus_roissy 3 · 0 0

Warum sollte ich als Gesellschafter freiwillig ein Aufsichtsgremium in meine GmbH installieren?
Laut Mitbestimmungsgesetz ist ein Aufsichtsrat in einer GmbH ab einer Angestelltenanzahl von über 500 pflicht und dann heißt der auch Aufsichtsrat.

2007-01-09 10:19:44 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 2

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