Rente bezahlt man für sich selbst ein. Hinterbliebene, Ehepartner, bekommen diese als soziale Leistung, da ja an sich der Verstorbene noch für sie sorgen würde/müsste. Es ist also nicht so, dass die anderen auch Anspruch auf Rente hätten. Nur auf den Verlust des Unterstützers, Helfers - Ehepartner, Vater bzw. Mutter. Können jene sich selbst ernähren brauchen sie nichts. Das heißt, es besteht kein Anspruch mehr, bzw. lediglich anteilhalber.
2007-01-09 00:29:46
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answer #1
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answered by X 6
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es soll ja für alle reichen,alle wollen was haben
2007-01-09 08:23:17
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answer #2
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answered by Anonymous
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der Staat stiehlt wo er kann.wie wäre es wenn die Bank oder Sparkasse nach den tot eines Panters sagt sie haben noch eigenes Einkommen sie bekommen von uns keinen Cent denn der Panter hat doch für den andern vorgesorgt so oder so.
2007-01-09 14:28:58
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answer #3
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answered by Jürgen D 5
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Seit dem 01.01.1986 wird Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Das ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Im Gegenzug gibt es dafür Witwer-Rente. Was früher nicht war. Witwer haben vom Einkommen der Ehefrau gleiche Rechte.
2007-01-09 09:25:01
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answer #4
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answered by Helgale 7
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wenn du einen monatlichen Nettoverdienst von 690,- Euro und mehr hast, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. Dann kommt es wiederum darauf an,ob du die "Kleine Witwenrente" bekommst, oder die "Große Witwenrente". Bei der Kleinen Rente ist es so, wenn die Rente niedriger ist als dein Einkommen, fällt sie ganz weg - war bei mir der Fall. Die Große Rente bekommst du, wenn du dein 45zigstes Lebensjahr erreicht hast,dann gelten die 690,- Euro,wenn du drunter bleibst wird nichts angerechnet, ansonsten sind es 40%, die angerechnet werden.
2007-01-09 09:00:23
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answer #5
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answered by silviaj 5
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Die Hinterbliebenenrente gab es früher nur für Frauen. Diese haben in der Regel keine eigene Rente gehabt. Es galt die Witwen zu versorgen. Dann wurde die Rente auch Witwern bezahlt. Nun sind die Kassen leer. Wäre es gerecht wenn jemand 2000 Euro eigenes Einkommen bekäm und die volle Hinterbliebenenrente und Alterrentner müssen unter Umständen mit einem Minimum auskommen?
2007-01-09 08:38:58
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answer #6
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answered by chatti 4
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Normal bekommst Du 60% der Rente des Verstorbenen als Witwen-Witwerrente. Was anderes habe ich noch nir gehört.
2007-01-09 08:36:08
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answer #7
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answered by ↓ 7
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