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Eine Verkäuferin hat meinen Sohn ein Feuerzeug verkauft, darf sie das? Was nützt es wenn man zu hause drauf achtet das Kids nicht mit Feuer spielen und Kindern wird es dann leicht gemacht und sie bekommen es zu kaufen.
Ich kann das nicht verstehen, was sagt das Recht?

lG.

2007-01-08 17:55:10 · 13 antworten · gefragt von ichbins331 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

mein sohn ist 10 jahre sein Kumpel der dabei war 8 jahre oder 9 jahre weiß ich leider nicht genau.

2007-01-08 18:29:39 · update #1

13 antworten

Leider kommt das immer wieder vor das Kinder Dinge bekommen die sie nicht bekommen sollten.Viele Läden halten sich nicht an Regeln und das ist echt traurig.Bringe das Feuerzeug mit deinen Sohn zurück,stelle die Verkäuferin zur rede,nur so kann man dagegen angehen..........

2007-01-08 18:01:55 · answer #1 · answered by zecke 5 · 5 0

Rechtlich gesehen hat sich die verkäuferin nicht Strafbar gemacht. Moralisch gesehen ist das Verkaufen des Feuerzeuges negativ zu betrachten.

Ist Dein Sohn aber schon 40 und wohnt immernoch zuhause solltest Du dir Gedanken machen.
LG

2007-01-09 02:02:33 · answer #2 · answered by filos 4 · 6 0

Sicher könnte man sagen, dass die Verkäuferin das nicht dürfe, doch gibt es im Gesetz keine klare Aussage. So gesehen kann man nur Dich dafür verantwortlich machen wenn etwas passiert durch zündeln. So würde ich eher sagen, dass es an Dir ist, Deinem Sohn den Umgang damit zu erklären und nicht die Verkäuferin dafür versuchen zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt so viele Gegenstände von denen eine passive Gefahr ausgeht. Nehme eine Plastiktüte. Als Tüte ist diese ja praktisch, jedoch über den Kopf gezogen ist diese selbe Tüte eigentlich eine Waffe, denn man kann ersticken.
Es liegt also nur an Dir was Dein Sohn mit dem jeweiligem Gegenstand anstellt.

2007-01-09 02:10:58 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 0

Zecke hat Recht....ich würde auch die Verkäuferin zur Rede stellen. Ich glaube in unserem Gesetz ist hier nichts verankert das das Verkaufen von Feuerzeugen an Kinder verbietet! Aber wenn Du Dich beschwerst wird sie sich das nächste Mal überlegen ob sie so etwas nochmal macht - und wenn es nur deswegen ist um sich unnötigen Ärger zu ersparen.

2007-01-09 02:15:14 · answer #4 · answered by TamiS 5 · 2 0

ich finde du hast absolut recht, nur glaube ich nicht dass man da gegen irgendwelches recht verstösst, aber da wird dir bestimmt jemanden eine bessere antwort geben. Ich wollt dir nur recht geben!

2007-01-09 02:02:36 · answer #5 · answered by speedy_biondalez 7 · 2 0

Ja leider darf sie das, ich bin selber oft an der Kasse und ich ärger mich jedesmal. wenn ich den kleinen Feuerzeuge verkaufen muss.
Ich habe mich zuerst geweigert, aber mein chef sagt, ich muss leider..

Ich will nicht wissen, was die damit anstellen.

Feuerzeuge erst ab 14 (wenn das reicht)!!!Das ist meine Meinung

2007-01-09 03:10:18 · answer #6 · answered by KLostErFraU 5 · 1 0

Wie alt ist dein Kind, ist es schon im Rahmen seines Taschengeldes Geschäfts fähig?
Pardon sollte keine Gegenfrage sein wäre aber in diesem Zusammenhang wichtig um korrekt antworten zu können.
Im Grunde gibt es kein Gesetzt das verbietet Kindern Feuer zu verkaufen, das ist leider so. Die Verkäufer sind sogar leider verpflichtet Kindern alles zu verkaufen was nicht vom Jugendschutzgesetzt verboten ist oder den Taschengeldrahmen übersteigt.

2007-01-09 02:20:52 · answer #7 · answered by kurtdony 3 · 1 0

Du hast vollkommen recht. Das alte Sprichwort "Messer, Gabel, Schere Licht sind für kleine Kinder nicht" ist absolut wahr, auch wenn viele Kinder meinen es besser zu wissen.

Jemand aus meiner Familie hat nämlich mal ausversehen, als er noch kleiner war (so um die 10 jahre alt) mit Feuerwerkskörpern den Balkon der Nachbarn angezündet.

Ob es gesetzlich verboten ist feuerzeuge an Kinder zu verkaufen, das weiß ich leider nicht. ich befürchte fast, dass es nicht verboten ist, aber sicher wissen tu ich es nicht.

Aber je nachdem wie alt dein Sohn ist, ist ein kaufvertrag ohne deine Einwilligung ohnehin (schwebend) unwirksam und die müssen das Feuerzeug zurücknehmen.

2007-01-09 02:06:54 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 1

bis zu seinem siebten lebensjahr ist er NICHT geschäftsfähig, d. h. du hast das recht von der verkäuferin zu fordern, das feuerzeug zurückzunehmen und geldrückgabe, dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
auch ist meines erachtens der verkauf von brennware unter 16. gesetzlich verboten.

2007-01-09 02:03:35 · answer #9 · answered by stine 3 · 1 0

Wie alt ist er denn? Naja, wenn sie jetzt Zigaretten verkauft hätte, währe es schlimmer. Ich denke, wenn man seinen Kindern den richtigen Umgang mit Feuer erklährt, dann passiert auch (meistens) nichts...

2007-01-09 02:00:10 · answer #10 · answered by bengel 5 · 2 1

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