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Moin!

Also, ich brauche von dem Krankenhaus, in dem ich vor knapp zwei Jahren regelmäßig war, unbedingt einen Nachweis, in welchen Zeiträumen ich dort behandelt wurde.

Nun möchte ich gerne wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die Gründe für die Datenanforderung zu nennen?

Ich selbst bin der Meinung, daß ich als Patient das Recht habe, Daten über meinen eigenen Aufenthalt ohne Begründung einfordern zu dürfen, da es das Krankenhaus schlichtweg nichts angeht, wofür ich die Daten brauche (wäre ja auch noch schöner)!

Wie sieht es rechtlich aus?

Vielen Dank im voraus!

LG
Chrissen

2007-01-08 14:17:54 · 7 antworten · gefragt von chrissen 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

@Norberto1008: Ihre Antwort ist ja seltsam. :-)
Dank guter Freunde bin ich mittlerweile über meine "homosexuellen Wirren" hinweg!

LG
Chrissen

2007-01-08 16:30:08 · update #1

7 antworten

Patientenrechte
III. PATIENTENRECHTE IN DER BEHANDLUNG
Einsichtsrecht
Jeder Patient hat ein Recht auf Einsicht in diese Dokumentation, ohne daß er ein besonderes Interesse erklären muß. Das Einsichtsrecht erstreckt sich nach der Rechtsprechung und dem ärztlichen Berufsrecht nicht auf den Teil der Dokumentation, der subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthält. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die Auffassung vertreten, daß nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch dieser Teil der ärztlichen Aufzeichnungen zu offenbaren ist. Um sein Einsichtsrecht wahrzunehmen, kann der Patient einen Arzt oder eine sonstige Person seines Vertrauens mit der Einsicht beauftragen. Patienten können Kopien der Dokumentation von dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus anfordern, die in angemessener Zeit erstellt werden müssen.
In der Regel hat der Patient die Kopierkosten zu tragen.
Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf Befunde und Röntgenbilder. Der Patient kann sich Röntgenbilder ausleihen, muß sie aber zurückgeben. Bei einem Arztwechsel lassen sich dadurch Doppeluntersuchungen und damit verbundene Belastungen und Kosten vermeiden.
Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen eingeschränkt sein, unter anderem, wenn Rechte anderer in die Behandlung einbezogener Personen (z.B. Angehörige, Freunde) berührt werden. Diese Einschränkung ist vom Arzt zu begründen. Nach einer Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel ein ”Arztbrief” an den weiterbe-handelnden (Vertrags-)Arzt ausgestellt. Patienten haben das Recht, auch diesen Arztbrief einzusehen und zu bestimmen, wer ihn erhält.

Hoffe, das hilft Dir

2007-01-08 16:56:55 · answer #1 · answered by Limao 3 · 1 0

Das Krankenhaus muss dir die Informationen geben, ohne eine Begründigung deinerseits. Das ist nach dem Gesetz dein Recht
und das darfst du auch einfordern.

2007-01-09 06:35:15 · answer #2 · answered by gladbachfan 1 · 1 0

hallo
es ist richtig,das du das recht hast,deine unterlagen vollständig anzufordern,ohne eine erklärung abzugeben.wenn dsa krankenhaus sich weigert,wende dich an die ärztekammer oder an die ärztliche vereinigung,die helfen dir,kostenlos.haben wir gerade hinter uns.verweigerten die röntgenbilder.wir haben sie jetzt.

2007-01-09 00:28:38 · answer #3 · answered by softy176 1 · 1 0

die Krankenkassen müssen dir den Nachweis geben.die Krankheiten bestehen nur noch aus zahlen.

2007-01-08 23:54:14 · answer #4 · answered by Jürgen D 5 · 1 0

Moin

Patientendaten unteliegen besonderen datenschutzbestimmungen , darum stellen die sich auch sehr zickig an damit

ich gehe mal davon aus das die behandlungen von einer krankenkasse getragen wurden , wenn es nur um die zeiträume geht kannste die auch persönlich bei der krankenkasse abfragen ist einfacher

wenn das nicht geht gehe besser zu einem notar der die daten für dich anfordert , da dadurch sichergestellt ist das die daten auch vom eigentümer angefordert werden und nicht von jemanden der garnicht berechtigt ist deine daten einzusehen

Mfg

2007-01-08 23:34:04 · answer #5 · answered by willi0867 4 · 1 0

Lies mal in der Quelle nach. Meiner Meinung nach hast Du das Recht auf diese Daten, und zwar in vollem Umfang, und ohne Angabe von Gründen, wenn Du das möchtest.

2007-01-08 22:42:54 · answer #6 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Da liegen sie völlig falsch.Das Krankenhaus hat diese Daten ihrer Krankenversicherung mitzuteilen.Ihretwegen werden die ihre EDV nicht umstellen.Also fragen sie bei ihrer KV nach.Dort bekommen sie die gewünschte Antwort.
Tipp-
Gehen sie doch mal den normalen,einfachen Weg.Wenn man so ihre Fragen und Antworten liest-all die homosexuellen Wirren-
versuchen sie es doch mal auf dem einfachen normalen Weg zum Ziel zu gelangen.
Ihre Krankenvesicherung wird ihnen ohne Probleme Auskunft erteilen.

2007-01-09 00:14:45 · answer #7 · answered by ? 7 · 1 1

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