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Mal angenommen, man wird vor Gericht vereidigt, und ist religiös.

Gibt es immer noch die Möglichkeit, auf die Bibel zu schwören, und dürfen Muslime auf den Koran schwören, und Juden auf die Thora? Welche Möglichkeiten gibt es für Angehörige anderer Religionen?

Angenommen, jemand ist nicht religiös, möchte aber seinen Eid bekräftigen:

Darf er dann auf das Grundgesetz schwören?

Welche Eidesformel ist jeweils aufzusagen. Ohne Buch ist es ganz einfach "Ich schwöre"; beim Schwur auf ein Heiliges Buch sollte "Ich schwöre bei Gott" genügen, aber beim Schwur auf das Grundgesetz, was sagt man da?

2007-01-07 07:42:55 · 8 antworten · gefragt von Lucius T Fowler 7 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Ich als gläubiger Christ darf und will gar nicht schwören!!!
Als Christ bin ich dazu angehalten, mein Leben so ehrlich, wahrhaft und aufrichtig zu leben, daß ich keines Schwurs, Eides oder ähnlichem bedarf!

Mein Wort ist mein Wort, und da ich hoffe, daß der Mensch, der mir gegenüber ist, Vertrauen in meine Ehrbarkeit hat, würde ich auch nie vor Gericht schwören.

LG
Chrissen

2007-01-07 13:18:41 · answer #1 · answered by chrissen 2 · 1 0

Anders als du es aus amerikanischen Filmen kennst, wird in Deutschland nicht "auf die Bibel" oder irgendein Buch geschworen.

Die Eidesformel lautet "Ich schwöre es (sowahr mir Gott helfe)", und jedermann hat das Recht, die religiöse Beteuerung nach Belieben zu sprechen oder wegzulassen.
Und ob ich unter "Gott" den christlichen Gott, Allah oder J'hwh' verstehe, bleibt auch jedem selber überlassen.

Auch bei der Vereidigung von Bundeskanzlern, Ministern, Militärs etc. gilt diese Eidesformel. Da wird auch nicht auf die Bibel geschworen, allenfalls wird die Bundesflagge in die Hand genommen.

2007-01-07 15:55:03 · answer #2 · answered by fordprefect_60435 4 · 4 0

Auch nur ich schwöre. Denn es bedarf hier keines Zusatzes.
Wer auf das Grundgesetz schwört, schwört auf die Verfassung unseres Landes und somit auf die Grundfesten unseres Zusammenlebens hier in Deutschland.

Gruß
Franky

2007-01-07 15:46:37 · answer #3 · answered by Anonymous · 4 1

Fordprefe hat recht,es gibt nur diese Eidesformel und die
heißt " Ich schwöre es ". Es gibt das Lexikon der christlichen
Moral unter morallexikon/Eid.Dann gibt es noch im Grundgesetz
den Artikel 61.Die rechtliche Bedeutung von Eiden ist unter -
schiedlich. Im Strafgesetzbuch zum Beispiel kann es 1 Jahr Haft
geben bei Meineid , denn dieses ist ein Verbrechen.

2007-01-07 16:40:55 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Ich würde gar nicht schwören. Aus christlichen Gründen.
(Math.5;33-37).
Muß vom Gericht anerkannt werden.

2007-01-07 16:40:00 · answer #5 · answered by Deccie 5 · 1 0

Ich habe als Zeuge vor Gericht gesagt,Ich schwöre,und nichts
weiter.

2007-01-07 16:25:15 · answer #6 · answered by akdeniz 5 · 1 0

ich würde gar nicht schwören.
das kann auch niemand von dir verlangen.
du kannst darauf hinweisen, dass du aus religiösen grunden nicht schwören möchtest.
das muss akzeptiert werden.

2007-01-07 15:48:39 · answer #7 · answered by Alter Ego 7 · 1 0

ich schwöre das deine frage ein bisschen konfus ist.

2007-01-07 15:54:31 · answer #8 · answered by Jürgen D 5 · 1 1

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