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Ich würde gerne mein Arbeitsverhältnis zum 31.03 kündigen, habe jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum Quartalsende. Gelesen habe ich, dass gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gelten. Was hat Vorang?

2007-01-07 04:36:09 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

9 antworten

Ganz einfach du bleibst bis Mitte März, gehst dann nicht mehr hin und und wirst zum 31. 3. fristlos gekündigt. Wo also ist dein Problem

2007-01-09 08:33:46 · answer #1 · answered by schreinerpaul0 5 · 0 0

Es gilt der Arbeitsvertrag, solange die gesetzlichen Normen nicht unterschritten werden. Mit drei Monaten räumt dir der Arbeitgeber ja bessere Konditionen ein, als dass es das Gesetz verlangt. Niemand würde sich da dagegen wehren wollen...

2007-01-07 12:44:57 · answer #2 · answered by Swisstrotter 7 · 2 0

Die vertragliche Vereinbarung ist rechtlich verbindlich !

2007-01-07 12:49:23 · answer #3 · answered by BetteDavis 4 · 1 0

Grundsätzlich gilt immer: der Arbeitsvertrag ist sozusagen das "lex specialis", also das spezialisierte, konkretere "Gesetz". In Deinem Fall gilt daher LEIDER der Arbeitsvertrag vorrangig. Du mußt Dich genauso an die Kündigungsfrist halten, wie Dein Arbeitgeber.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist nur dann relevant, wenn im Arbeitsvertag nichts geregelt ist und (soweit ich weiß...) auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine geringere(!) Frist vereinbart wurde, als im Gesetz - für zweiteres lege ich meine Hand aber nicht ins Feuer...

Viele Grüße und viel Erfolg/Spaß im neuen Job,

Björn

2007-01-07 14:29:59 · answer #4 · answered by helpu84 1 · 0 0

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist der Mindeststandard - weniger darf Dein Arbeitgeber nicht veranschlagen. In Deinem Fall gilt das vertraglich vereinbarte, da es über den Mindeststandard hinaus geht. Daran musst auch Du Dich halten.
Ausnahmen gibt es, aber die sind schwer durchzusetzen. Wenn Du früher aus Deinem Vertrag rauswillst, solltest Du mit Deinem Chef reden - aber nur, wenn das Risiko abschätzbar ist. Soll heißen: Nur, wenn Du sicher sein kannst, dass Dein neuer Arbeitsplatz auch für drei Monate für Dich freigehalten wird.

2007-01-07 13:34:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

hallo
schliese mich mausi&sch... an die meisten chefs lassen sich da zu einem kompromiss bewegen
viel glück

2007-01-07 12:55:14 · answer #6 · answered by rittergunnibert 2 · 0 0

eigentlich der arbeitsvertrag rede dochmal mit deinem chef das lässt sich doch sicher klären

2007-01-07 12:47:54 · answer #7 · answered by mausi&schatzi 6 · 0 0

Der von dir unterschriebene Arbeitsvertrag.

2007-01-07 12:38:33 · answer #8 · answered by fairyofnorth 5 · 0 0

Individualverträge können das Gesetz nicht umgehen. Allerdings gibts auch im Gesetz unterschiedliche Fristen.
Also schau lieber vorher nochmal genau nach.

2007-01-07 12:44:37 · answer #9 · answered by Mr. T 3 · 0 1

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