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enlos weiterfahren?

2007-01-06 01:39:28 · 26 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Es geht nur um nen Blechschaden. Was ist dann?

2007-01-06 01:49:51 · update #1

26 antworten

Weiter fahren, der nächste wird sich schon darum kümmern.
Nein,
natürlich stehen bleiben, ggf. Notruf absetzten, Warndreieck aufstellen, Opfer anlabern (wirkt beruhigend).

2007-01-06 01:47:44 · answer #1 · answered by so.muede 2 · 2 1

Wenn nur Blechschaden entstanden ist und du warst bei dem Unfall nicht mitbeteiligt kannst du beruhigt weiterfahren.
Niemand kann zu einer Zeugenaussage gezwungen werden.
Wenn jemand verletzt ist , ist der Unfallgegner zu aller erst zur Hilfeleistung verpflichtet.
Die vielen Gaffer sollen besser weiterfahren, da sie nur die Hilfskräfte an ihrer Arbeit hindern.

Als Zeuge kannst, aber mußt du dich nicht zu Verfügung stellen.

2007-01-06 09:58:56 · answer #2 · answered by Kurt J 3 · 2 0

Wenn Du einen Unfall siehst, musst Du anhalten und Dich vergewissern, ob es Verletzte gibt. Dazu bist Du als Bürger verpflichtet. Du musst die Unfallstelle absichern, wenn sie noch nicht abgesichert ist (Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen), damit nicht noch mehr passiert. Du musst erste Hilfe leisten. Und Du musst RTW und Polizei verständigen,wenn noch nicht geschehen. Du kannst andere bitten, Dir zu helfen, wenn Du Dich überfordert fühlst. Wenn es nur ein Blechschaden ist und Du den Unfallhergang gar nicht mitbekommen hast, kannst Du Deine Hilfe anbieten ( Handy benutzen). Meist kannst Du denn aber weiterfahren, weil Du denn ja zur Klärung nix beitragen kannst.

2007-01-06 10:19:48 · answer #3 · answered by Verlassen 3 · 1 0

Du bist Zeuge, da solltest du wenigstens deine Personalien hinterlassen.

2007-01-06 10:01:27 · answer #4 · answered by Norrie 4 · 1 0

Wenn es verletzte Personen gegeben hat muss man anhalten und helfen. Ansonsten:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn es sich um einen Blechschaden ohne Verletzte handelt, würde ich - wenn ich zur Sachlage etwas gesehen habe - anhalten und mich als Zeuge zur Verfügung stellen.
Ich würde mir ja selbiges auch von anderen wünschen wenn ich mal einen Unfall habe.

2007-01-06 09:58:55 · answer #5 · answered by fairyofnorth 5 · 1 0

halten. vergissern ob es allen beteiligten gut geht. und im streitfall bei der polizei aussage machen wie etwas geschehen ist.sonst ist es unter umständen unterlassene hilfeleistung. aber davon mal ab würde man so eine geste im fall eines falles für einen auch gerne in anspruch nehmen wollen. wenn man selbst hilfe braucht. oder wenn es um die schuld frage geht.

2007-01-06 09:55:33 · answer #6 · answered by lenny 1 · 1 0

am ort bleiben. selbst eine adresse hinterlassen bringt angeblich nur ärger....

2007-01-06 09:54:16 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Hallöchen,

es gibt zwei Möglichkeiten.
1. Du bleibst als Zeuge am Unfallort.
2. Du hinterlässt deine Anschrift und Tel.Nr. wenn du in Zeitnot bist.

Das hat ein wichtiger Zeuge bei mir gemacht und es war mein Glück.
Mir hat jemand voll die Vorfahrt genommen, zum Glück ist mir nichts passiert, Schaden am Auto 13 000,00 DM.
Der Unfallverursacher hat aber alles abgestritten, dann bin ich zu den Zeugen gegangen und er hat für mich ausgesagt.
Das war eben mein Glück, der Zeuge war Bussfahrer und mußte schnell zur Arbeit, aber durch seine Anschrift und Aussage, wurde alles was der Verursacher behauptete wiederlegt.

So wichtig kann ein Zeuge sein.

gk

2007-01-06 09:54:06 · answer #8 · answered by Karlchen * 7 · 1 0

ich würde immer zum unfallort gehen uns sehen ob ich helfen kann. wenn die polizei da ist wirst du entweder befragt oder auch weggeschickt, falls sie genug zeugen haben. im zweifelsfall einfach da bleiben, die polizei sagt dir dann schon bescheid ob du gehen kannst oder ob sie noch fragen haben.

2007-01-06 09:49:15 · answer #9 · answered by untertasse112 3 · 1 0

Es geht mehr als um die Polizei. Es geht erstmal um die akute Hilfe. Wenn jeder weiterfährt, wer ruft den Unfallwagen. Wenn jeder denkt der andere macht es schon, wer macht es dann wirklich. Also anhalten, Situation checken, Erste Hilfe leisten falls erforderlich, Unfallstelle sichern usw. das ist schon oberstes Gebot. Und wenn Du dann noch etwas aussagen kannst zu den Vorfällen, warte bitte auf die Polizei oder hinterlasse sehr deutlich Deine Daten zwecks Rueckfragen. Aber denke auch dran, ein Schock bei Betroffenen kann sich auch später einstellen. Und es ist immer nett, wenn jemand da ist und unterstuetzt. Im Ernstfall kann es jeden von uns treffen.

2007-01-06 09:49:01 · answer #10 · answered by Helga M 5 · 1 0

fahrerflucht ist strafbar . könntest ja wichtiger zeuge bei auffindung des täters sein . habe aber auch schon meine adresse hinterlegt sprich rettungsdienst war schon da und habe dort meine adresse für alle fälle hinterlegt aber auchnur weil ich auf die beerdigung meines großvaters musste sonst wäre ich geblieben

2007-01-06 09:47:55 · answer #11 · answered by mausi&schatzi 6 · 1 0

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