ich aus der Bibliothek ein Buch mitnehme, es lesen möchte und wieder zurückbringen möchte,
aber am Ausgang erwischt werde?
wie ist es wenn ich das gleiche in der Buchhandlung mache?
2007-01-05
02:42:22
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17 antworten
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gefragt von
CHRISTIAN
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in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Im Gesetz steht: "in der Absicht sich die Sache rechtwidrig zuzueignen."
Wer die Sache zurückgeben will, hat keine Zueignungsabsicht,
hat jemand der ersten sieben Antworter das Gesetz gelesen bevor er geantwortet hat?
2007-01-05
02:55:06 ·
update #1
Ich denke schon das es als Diebstahl angesehen wird ,schliesslich weiss ja keiner das du es zurückbringen willst .
2007-01-05 02:46:51
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answer #1
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answered by Polly 7
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Ich jedenfalls sage es ist Diebstahl.
2007-01-05 11:36:49
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answer #2
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answered by Sammeltick 2
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Ein Dieb ist einer, der die Angewohnheit hat, Dinge zu finden, bevor andere Leute sie verlieren.
2007-01-05 11:17:11
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answer #3
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answered by erhard_krull 2
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Nein, das ist kein Diebstahl..
Wieder mal meinen die laien einen juristischen Tatbestand beurteilen zu können...aber vor deutschen gerichten wird Gott sei Dank seid 60 jahren nicht meh nach "gesunden Volksempfinden" geurteilt:
Diebstahlt setz *in gedächtniskram" auch Aneigungsabsicht und Enteignungsvorsatz voraus..
man will also etwas nehmen, um es für sich selbst zu behalten und nimmt billigend in Kauf so dem Eigentümer oder besitzer die sache zu entziehen..
Wenn Du es wirklich zurückgeben willst, ist es Gebrauchsanmaßung...nicht strafbar..aber kein Diebstahl...
NUR
Lege mal überzeugenr dar, dass Du es wieder zurück schmuggeln wolltest ! da zeigt Dir jeder Richter den Vogel..es ist also ein erhebliches Beweisproblem auch wenn es theoretisch in dubio pro reo heißt..die zwiefel mußt Du aber erst mal erzeugen
ANMERKUNG:
ich meine, es war Enteigungsvorsatz und Aneigungsabsicht..aber das ist schon länger her, dass ich mit Strafrecht zu tun hatte..das heißt, es kommt kjir darauf an, es mir anzueignen und ich nehm in Kauf, dass es der Eigentümer nicht mehr hat..aber es kann auch anders herum sein, da bin ic mir nicht mehr ganz sicher..wie dem auch sein...wenn ich etwas wegnehme mit der Vorstellung es wieder zurückzugeben..in absehbaerr zeit..ist es kein Diebstahl
2007-01-05 10:57:33
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answer #4
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answered by herr_aus_roissy 3
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jo du kannst ja auch nicht einfach in nägel mitnehmen und wenn du die nicht mehr brauchst wieder zurück bringen
2007-01-05 10:55:30
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answer #5
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answered by klapper91 2
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diebstahl!
2007-01-05 10:54:23
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answer #6
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answered by Anonymous
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ja es ist diebstahl
2007-01-05 10:52:55
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answer #7
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answered by Anonymous
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Sobald man sich etwas ohne Genehmigung aneignet, ist das Diebstahl.
2007-01-05 10:48:46
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answer #8
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answered by Anonymous
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Es ist kein Diebstahl, sondern eine unerlaubte Gebrauchshandlung. Es dürfte jedoch schwierig sein, die ursprüngliche Absicht zu beweisen. Jedoch muss der Strafverfolger den Beweis des Diebstahles führen und nicht der Handelnde den Gegenbeweis für seine Absicht beweisen.
2007-01-05 12:41:42
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answer #9
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answered by Amenz 1
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Eindeutig JA und zwar in beiden Fällen.
Um ein Buch rechtmässig in Besitz nehmen zu können benötigst du die Einwilligung des rechtmässigen Besitzers (Nicht unbedingt des Eigentümers).
Anders verhält es sich wenn du ein Buch ausleihst und nicht zurück bringst. In dem Fall bist du rechmässiger Besitzer folglich muss der Eigentümer (die Bibliothek) ZIVILRECHTLICH dafür sorgen das sie wieder in den Besitz des Buches kommt.
@herr_aus_roissy. Das ist falsch was du sagst. Es gibt nämlich keine bedingte Aneignungsabsicht. Auch wenn ich mir das Buch nur zeitweise wiederrechtlich aneignen will ist das strafrechtlich relevant.
2007-01-05 12:39:55
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answer #10
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answered by dreamy_man0 2
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