English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

2007-01-04 17:01:39 · 8 antworten · gefragt von Kingzwriter 3 in Politik & Verwaltung Polizei

8 antworten

Kavaliersdelikte werden heutzutage Ordnungswidrigkeiten* genannt (sogen. Bagatelldelikte).

Dazu gehören bspw. Falsch parken u. nächtliche Ruhestörung.

Der Begriff wird heutzutage verwendet, um auf sogen. Bagatelldelikte hinzuweisen.

Es gab im Oktober 2006 einen Aufruf des Deutschen Rechtsanwalt Zentralrufs (DRAZ), dass bspw. Halloween-Streiche oft keine Kavaliersdelikte seien, sondern oft unter das Strafrecht fallen würden.

---

Und der Begriff Kavaliersdelikte bezeichnete früher Vergehen (!) von Adligen, für die die Gesetze nicht galten od. nur bedingt galten.

----

*Damit es Hand und Fuß hat - hier ein Zitat von einem Anwalt:

"Ordnungswidrigkeit

Rechtsverstöße, welche nicht mit Strafe, aber mit einer Geldbuße bedroht sind. Dies liegt daran, dass es hierbei nicht um kriminelle Delikte handelt. Sie besitzen keinen Unrechtsgehalt und werden in der Bevölkerung eher als "KAVALIERSDELIKTE" angesehen. Ihr Zweck ist nicht die "Sühne" für eine sozial-ethische Schuld, sondern sie hat in erster Linie einen Sanktionscharakter mit einem spürbaren Pflichtapell. Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht spielen hier eine große Rolle. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem Opportunitätsprinzip. Dafür zuständig sind die Verwaltungsbehörden und die Polizei. Erstere verhängen meistens die Bußgelder. Vor das Amtsgericht gerät eine solches Ordnungswidrigkeitsverfahren nur dann, wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt. Anders als bei Straftaten verjähren Ordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten. ..."

Quelle: http://www.anwaltssuche.de/kms_rechtsbegriffe/rechtsbegriffe_5618_383337.htm

2007-01-04 18:01:52 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 2 1

Kavaliersdelikte sind moralisch vertretbar, aber gesetzlich verbotene Taten.

Gegen die Fahrtrichtung parken fällt mir dann spontan ein

2007-01-05 01:23:02 · answer #2 · answered by deldafuchs 3 · 5 1

Na, Anfahren mit quietschenden Reifen zum Beispiel, oder "unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften". Das sind beides so Delikte, die laut Straßenverkehrsordnung normalerweise als Ordnungswidrigkeit gelten, aber zumindest da, wo ich aufgewachsen bin, nie bestraft wurden. Man macht das halt so mit 16 oder 18, um den Mädels zu imponieren, und die Streifenhörnchen drücken da schon mal beide Augen zu.

2007-01-05 01:12:56 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 4 1

Das liegt wohl im ermessen des Polizisten der dich erwischt.
Wenn er alle sein Hühneraugen zudrückt, hast du eben Glück gehabt. Die Grenze ist auf jeden Fall da wo du andere gefährdest oder übermässig belästigst.

Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo er die Freiheit eines Anderen einschränkt !

2007-01-05 01:19:13 · answer #4 · answered by klingonix 5 · 3 1

alle straftaten die von angehörigen der polizei , ihren verwandten, allen beamten und politikern begangen werden .
da gibts beweise bis zum geht nicht mehr

2007-01-05 06:19:54 · answer #5 · answered by heinzl 4 · 2 1

als kavaliersdelikt bezeichnete man früher vergehen von adligen, für die die gesetze nicht galten. heutzutage bezeichnet der begriff ordnungswidrigkeiten oder straftaten, die gemeinhin als moralisch so gut wie einwandfrei gelten, aber per gesetz verboten sind.

das empfinden für ein kavaliersdelikt hat sich mit der zeit immer wieder stark geändert, vollkommen andere dinge sind heute im begriff als kavaliersdelikt zu gelten als beispielsweise im 20. oder 19. jahrhundert.

2007-01-05 02:12:51 · answer #6 · answered by Anonymous · 2 1

Ich kenne kein Vergehen, das als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Ein Vergehen ist immer schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit. Und selbst diese werden bestraft, zum Teil mit empfindlichen Geldbußen.

Das Wort "Kavaliersdelikt" hat man früher vielleicht für etwas verwendet, was von der Gesellschaft toleriert wurde, obwohl man es nicht wirklich richtig gefunden hat.

Beispielsweise mag es in lateinamerikanischen Ländern als Kavaliersdelikt angesehen werden, wenn ein Mann seine Frau mit einer anderen betrügt. Man lacht darüber, dass er vielleicht gar nicht weiß, wie viele Kinder er hat. Die eigene Ehefrau wird das sicher in einem anderen Licht sehen...

Dann gibt es wieder Länder, in denen eine Frau dafür gesteinigt wird, weil sie von einem Mann vergewaltigt wurde. Klingt pervers - und ist es wohl auch. Es wird damit begründet, dass sie eine so unglaubliche Macht auf den Mann ausgeübt hat, dass er gar nicht anders konnte. Also war sie natürlich auch "schuld".

Und dann gab es hier in Deutschland früher die Regelung, dass man wegen Ehebruch geschieden werden konnte. Dieser Grundsatz wurde inzwischen aufgehoben. Es gilt stattdessen der Grundsatz der Zerrüttung. Nach drei Jahren Getrenntleben gilt eine Ehe als zerrüttet, so dass sie selbst gegen den Willen von einem der Partner geschieden werden kann.

Das zeigt, dass es mehr eine private oder öffentliche Einschätzung von Verhalten ist, was man als "Kavaliersdelikt" betrachtet - und dass dies nicht nur von der Kultur abhängt, sondern auch einem zeitlichen Wandel unterworfen ist.

Vor ca. 30 Jahren hat man es noch als Kavaliersdelikt angesehen, wenn ein jugendlicher Motorradfahrer betrunken gefahren ist. Heute wird ihm dafür der Führerschein entzogen und er wird zur Kasse gebeten. Mehr und mehr drängt sich ins Bewusstsein der Leute, dass man damit im Grunde leicht zum Mörder werden kann, wenn man betrunken Auto fährt...

Bisher galt es als Einschränkung der Schuldfähigkeit, wenn jemand eine Straftat in betrunkenem Zustand beging. Aber es wird diskutiert, ob es nicht eher erschwerend hinzukommen sollte, wenn einer zuvor getrunken hat.

2007-01-05 01:30:51 · answer #7 · answered by kristallklar56 3 · 2 1

gar keine

2007-01-05 01:11:47 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 4

fedest.com, questions and answers