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Ich bin z.Zt. im Ausland und freiwillig krankenversichert bei einer BKK Krankenkasse. Wenn ich sie kündigte und somit nicht mehr versichert wäre, könnte ich normalerweise nicht mehr aufgenommen werden, es sei denn ich würde ALG2 beantragen; ist das richtig, wer kennt sich aus?

2007-01-03 08:29:43 · 8 antworten · gefragt von Schnatzel 2 in Gesundheit Medizinische Versorgung Sonstiges - Medizinische Versorgung

8 antworten

ALG1 + 2 Empfänger sind grundsätzlich KV-pflichtig, können sich aber befreien lassen (wovon ich dringendst abraten würde) insofern hast du recht und könntest in D wieder in die GKV rein und zwar in eine, bei der du schon mal versichert warst. Du must allerdings in D. wohnen, um ALG2 zu bekommen.

2007-01-03 08:47:13 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 1

Wenn Du nach Deutschland zurückkehrst, nach einem Auslandsaufenthalt, bei einer BKK gemeldet bist, und sofort Dein ALG beantragst, dann bleibt normalerweise auch der Versicherungsschutz bestehen, beziehungsweise wird auf die entsprechende deutsche Krankenkasse übertragen. Du darfst nur keinen Tag zögern, denn sonst verlierst Du den Anspruch. Du darfst auch auf keinen Fall die alte KK vorher kündigen, bevor Du den Antrag stellst. Als freiwillig Versicherter hast Du keinen Anspruch darauf, wieder aufgenommen zu werden, sobald Du einmal gekündigt hast.

(Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.)

2007-01-03 08:59:34 · answer #2 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

wenn du bei der BKK bist, dann bleibt doch alles beim alten? Irgentwie sehr verwirrend, das Ganze bei dir. Ich werde daraus nicht ganz schlau.

2007-01-03 08:39:26 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Zu deiner Frage mit ALG2, muss ich leider sagen, das weiß ich nicht.

Aber wenn ich mich nicht irre, kannst Du auch dann in eine deutsche gesetzliche (oder freiwillige) Krankenversicherung wechseln, wenn Du im Ausland in einer vergleichbaren Versicherung versichert warst. D.h. ggf. solltest Du dich im Ausland ganz normal versichern und dann bei Deiner Rückkehr hier wieder in die gesetzlicher Versicherung eintreten.

Achtung diese Aussage ist ohne Gewähr, bitte nicht blind darauf verlassen.

2007-01-03 08:38:35 · answer #4 · answered by mike 3 · 0 0

Du würdest Krankenversichert werden.
ABER IM AUSLAND????????????????

2007-01-03 08:34:15 · answer #5 · answered by hxmbrsel 2 · 0 0

Also, irgendwie verstehe ich das was nicht. Wie kannst Du denn im Ausland leben und in Deutschland bei der BKK sein? Das geht doch nur übergangsweise? Naja, wie dem auch sei. Ich selbst stehe auch kurz vor diesem wichtigen Schritt. Da ich im April aus dem System "fliege" (ALG I läuft aus und ich habe keinen Anspruch auf ALG II) muss/will ich mich selbst bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wichtig dabei ist, die sehr empfindliche Frist einzuhalten. Verpaßt man die nämlich kommt man nicht mehr in die Versicherung rein; ausser natürlich, man findet wieder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Bei ALG II Anspruch bist Du jedoch automatisch krankenversichert.

2007-01-03 08:35:08 · answer #6 · answered by ? 5 · 0 1

Hi, nein früher was das so, du hast ALG beantragt und bist automatisch bei der AOK versichert gewesen...heute ist das nicht mehr so....mach also keinen Fehler...wer mal draußen ist, kommt nur schwer wieder rein, zumal wenn du ein Problemfall wärst....sowas will keine Krankenkasse, also irgendwelche Krankheiten, Alter ect.....sei besonnen....viel Glück....

2007-01-03 08:45:48 · answer #7 · answered by angie48 6 · 0 2

Wenn Du arbeitlos gemeldet bist (in Deutschland) bist Du automatisch krankenversichert.

2007-01-03 08:35:56 · answer #8 · answered by ? 6 · 0 2

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