English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

und wenn ja, in welchem Maße.???....kann man das zu Lebzeiten einklagen???

2007-01-03 05:40:50 · 12 antworten · gefragt von Magenta 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

Erbberechtigt sind alle Nachkommen erster Ordnung, d.h. Nachkommen in gerader Linie (alle Kinder! Selbst dann, wenn sie nur geZEUGT sind, aber noch nicht geboren!)

Du findest geneuere Info darüber im BGB ab §§1922 ff.

Du könntest auch mal nachsehen unter:

http://www.finanztip.de/tip/home/0erbrecht.htm

Da findest Du wirklich eine Menge! Viel Spaß dabei!

Liebe Grüße

schnu

2007-01-05 03:09:01 · answer #1 · answered by zauberkreisel 3 · 0 0

Ja, selbst unehelich geborene Kinder sind erb berechtigt.

2007-01-03 05:54:29 · answer #2 · answered by Anais 6 · 1 0

Ja und zwar sogar sehr erbberechtigt!

2007-01-03 05:44:06 · answer #3 · answered by filos 4 · 1 0

Natürlich, Kinder sind alle zu gleichen Teilen erbberechtigt, egal, aus der wievielten Ehe.

2007-01-03 05:43:34 · answer #4 · answered by Aiphos 4 · 1 0

Weil unseren tollen deutschen Politikern unsere Kinder egal sind. Sie machen jetzt einen auf Kindergerechte Sozialpolitik aber auch nur weil die Kindesmisshandlungen verstärkt in den Medien erwähnt wurden ...... Deutschland ist complete kinderfeindlich das merke ich jeden tag ----- Warum? weil ich selber 2 kinder habe--------

2016-12-15 08:20:06 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

ja, kinder aus erster Ehe sind Erbberechtigt. Außerdem gibt es keine Vorschriften, wem man sein Erbe abtreten kann, man kann es bloß nicht Tieren vererben. sollte man das wollen müsste man in die USA ziehen. Sonst kann man sein Erbe an Personen- oder Organisationen die man will weitergeben.

marty

2007-01-03 09:14:04 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Ja, immer, ist doch logisch.

2007-01-03 06:11:24 · answer #7 · answered by keiler47 2 · 0 0

Schau mal im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Erbrecht nach. Da müsstest Du was dazu finden.
Um hier eine Aussage treffen zu können, kommt es immer auf die Umstände darauf an.

2007-01-03 05:53:12 · answer #8 · answered by Supermaus 4 · 0 0

Kinder aus erster Ehe sind immer an dem Vermögen des verstorbenen Elternteils erbberechtigt.

Da das ein sehr komplexes Thema ist, würde ich mich mal an einen Rechtsanwalt wenden, der das studiert hat. Kostet zwar ein paar Euro, bringt aber absolute Klarheit.

2007-01-03 05:46:28 · answer #9 · answered by Peter K 2 · 0 0

Ja klar, das sind sie. Und zu Lebzeiten kannst du immer deinen Pflichtteil einklagen - ich glaub, das war ein viertel, bin mir da aber echt nicht sicher. Anwalt fragen!

2007-01-03 05:44:30 · answer #10 · answered by silver 4 · 0 0

fedest.com, questions and answers