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Muss das unschuldige Baby dann auch in den Knast, oder lebt es dann beim Vater, oder wird es zur Adoption freigegeben?

2007-01-03 02:56:03 · 12 antworten · gefragt von Stekkmo 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Und was ist, wenn der Vater das Sorgerecht einklagt?

2007-01-03 03:01:01 · update #1

12 antworten

Soweit ich weiß, gibt es einige Gefängnisse, die eine Mutter-Kind-Station haben, so daß das Kind zumindest in den ersten Lebensmonaten, die die Wichtigsten sind, bei der Mutter bleiben kann.

2007-01-03 02:59:49 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Das Baby kann über einen befristeten Zeitraum (nicht mehr als 36 Monate) bei der Mutter bleiben und gilt trotz der Inhaftierung nicht als vorbestraft.

2007-01-03 11:11:34 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 1

Hallo Stekkmo, meine Antwort wird mir sicher viele Feinde und Minuspunkte einbringen, aber ich finde jede 5. Frage von dir OK.

Das Baby bleibt bei der Mutter, sie darf ich darum kümmern und den Wurm versorgen und für Liebe sorgen. Wie in einer Klinik, mit Aufsicht und Regeln...Und schlechten essen..

GL für 2007

2007-01-03 11:04:45 · answer #3 · answered by gernotdortmund 4 · 1 0

bis zum dritten lebenjahr kann das kind mit und danach muß es zum vater oder zur pflegeeltern ! die kinder bekommen davon nichts mit sie spielen mit ihren müttern in kinderzimmern und gehen sogar mit ihren müttern spazieren zwar unter aufsicht aber die aufsicht person ist dann neutral angezogen
wenn das der vater einklagt :das geht ganz normal wie bei jeder frau oder paar die sich getrennt haben ! hat sich die mutter um ihre kinder nicht gekümmert ja dann geht er/sie zum papa...ansonsten ist das nicht aus schlag gebend das die mutter im gefängnis ist weil dem kind geht es ja gut und ohne der mutter aufwachsen ist eine strafe fürs kind

2007-01-03 11:00:07 · answer #4 · answered by massim_2 4 · 2 1

Nein, heutzutage dürfen sogar Frauen im Knast ihre Kinder behalten.

2007-01-03 10:58:46 · answer #5 · answered by Bense 5 · 1 0

Sollte das Kind zur Welt kommen und hat die Mutter eine geringe Haftstrafe zu verbüssen, und ist in der Lage Verantwortung zu übernehmen gibt es in manchen Anstalten sogenannte Mutter - Kindzellen.

Sollte der Vater das Sorgerecht beantragen muss das Familiengericht den Antrag prüfen.

2007-01-03 14:54:51 · answer #6 · answered by Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt 4 · 0 0

Die ersten 2 - 2,5 Jahre kann die Mutter das Kind im Vollzug selber in speziellen Mutter Kind Zellen groß ziehen.

Ist die Haftstrafe länger als diese 2,5 Jahre, dann wird das Kind voraussichtlich von Pflegeeltern weiter betreut.

2007-01-03 13:53:04 · answer #7 · answered by Peter K 2 · 0 0

wenn die Mutter keinen Partner mehr hat und keine verwandten dann kann sie es im Knast zu Welt bringen aber muss sie länger als 2 Jahre absitzen wird das Kindnach zwei Jahren zu Adoption frei gegeben weil länger als zwei Jahre darf ein Kleinkind nicht im Knast bleiben wegen der Entwicklung des Kindes

2007-01-03 13:44:02 · answer #8 · answered by ? 2 · 0 0

das ist unterschiedlich und wird von den sozialarbeitern geregelt. es gibt baby im knast aber auch kind kommt ins heim und zwischenloesungen.

2007-01-03 11:17:24 · answer #9 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Kommt drauf an.... Während der Schwangerschaft ist sie auch auf einer seperaten Station... Nach der Geburt kann sie es vorerst behalten(wenn sie will), an den Vater geben(wenn er will), oder zur Adoption freigeben... Wenn sie es jedoch behalten will und der Vater das Sorgerecht einklagt, hat er meist gute Chancen das Sorgerecht zu bekommen( wegen Umfeld im Knast und so)...

2007-01-03 11:10:22 · answer #10 · answered by Henry82 2 · 0 0

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