deine überlegung finde ich richtig. sterbehilfe sollte genauso erlaubt werden wie abtreibungen. denn totgeweihte menschen sollten genauso ein recht auf ein ableben haben, wie werdende mütter ein recht auf die entscheidung haben ihr kind abzutreiben. auch wenn beides von grund auf verschieden ist, so sind es doch irgedwie die gleichen dinge ......
grüsse
2007-01-03 03:20:25
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answer #1
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answered by julia k !!!!!! 6
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gute frage!! HUT AB !!!!!
sag mal so die AKTIVE STERBEHILFE ist verboten
aber PASSIV wird es gemacht. ( zb. bei ca-patienten im endstadium)
nahrungskarrenz beziehungsweise hochdossierung von morphinhaltigen schmerzmitteln ect.
2007-01-03 10:59:05
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answer #2
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answered by xy 6
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Abtreibung ist nicht erlaubt... Sie wird nur nicht bestraft...
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Befruchtung (d.h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) durchgeführt wird und wenn vor dem Eingriff eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat.
Selbstmord wird auch nicht bestraft, Beihilfe dagegen als Mord bezeichnet... Ähm... Das beantwortet wahrscheinlich deine Frage jetzt nicht, aber ich möchte dich nicht in dem Glauben lassen, dass man einfach so Abtreiben lassen kann...
2007-01-03 10:53:43
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answer #3
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answered by Markus M 3
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Abtreibung ist nicht erlaubt; sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das ist schon ein großer Unterschied.
Ich halte die gesetzlichen Vorschriften zur Sterbehilfe in Deutschland auch für viel zu streng; aber mit der Möglichkeit der Patientenverfügung hat sich da ja bereits Einiges getan. Vielleicht wird irgendwann auch die aktive Sterbehilfe erlaubt sein, wenn eine entsprechende Verfügung vorliegt.
2007-01-03 11:03:56
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answer #4
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answered by Lucius T Fowler 7
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das ist so nicht richtig. im prinzip ist auch abtreibung illegal. aber es gibt ausnahmen.
2007-01-03 10:55:46
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answer #5
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answered by whyskyhigh 7
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Weil bis zur endgültige Geburt ein Kind nicht selbsttätige Körperfunktionen hat, die das Leben gewährleisten. Selbst jeder Sterbenskranke hatte aber zumindest für eine Phase in seinem Leben sämtliche Körperfunktionen selbsttätig gesteuert. Ist eine rechtsphilosophische Frage.
2007-01-03 10:52:35
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answer #6
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answered by Bense 5
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Das kommt auf die Definition von Leben an. Das ungeborene Leben wird bis zu einem gewissen Punkt noch nicht als Leben anerkannt, während Alte nun tatsächlich am Leben sind, ob nun mehr oder weniger sei dahingestellt.
Hier läuft also nichts falsch, weil wer will denn entscheiden wer sterben soll von den Alten und wer nicht.
Gruß
Franky
2007-01-03 10:50:51
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answer #7
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answered by Anonymous
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Wieder einmal eine typische Stekkmo Frage, du vergleichst Äpfel mit Birnen und versuchst dadurch eine Reaktion zu erzeugen, was ja auch meistens dann so ist.
Übrigens ist ein Schwangerschaftsabruch für eine Frau auch nicht so einfach(abgesehen vom seelischen), man kann nicht einfach zu seinem Frauenarzt laufen und sagen "Bitte machen Sie das mal weg" . Dazu bedarf es schon etwas mehr.
2007-01-03 10:58:29
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answer #8
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answered by Anonymous
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