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Man wird immer dazu aufgefordert den Originalbeleg mitzuschicken wenn man eine Reparatur auf Garantie verlangt. Ich finde das nicht gut, weil a) mehrere Geräte auf diesem Beleg sein können und dann der Garantiebeleg für die anderen Geräte fehlt und b) der Originalbeleg verschwinden kann und ich dann bei erneuten Fehlern keinen Garantiebeleg mehr habe.

Eigentlich sollte doch eine Kopie des Beleges auch völlig ausreichen. Wieso verlangen die Händler dann immer den Originalbeleg und wie sieht de rechtliche Grundlage aus?

2007-01-03 01:57:17 · 8 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

@Dirk: Hast du vielleicht eine Quelle, ich habe nämlich das Problem, dass der Händler das Gerät nicht mit Kopie annehmen möchte.

2007-01-03 02:08:46 · update #1

@psymon d: ich kann mir aber genausogut den Beleg von einem Freund nehmen, wenn ich betrügen will, dafür brauche ich ihn nicht zu kopieren.

2007-01-03 06:08:03 · update #2

8 antworten

Eine Kopie deines Kaufbeleges reicht völlig aus.
Niemand ist berechtigt, das Original zu verlangen. Ein Kaufbeleg stellt ein Dokument dar, und darf nicht herausgegeben werden! Die Gründe hast du schon selber genannt ;-)
Also....immer schön eine Kopie mit dem defekten Teil senden!

Eine Qelle hab ich leider nicht, wende dich mal an den Verbraucherschutz, die können dir auf jeden Fall helfen ;-)

Eine Frage hab ich noch, wo hast du das Gerät gekauft?
Dann könnte man auch auf deren Web-Seite in den Allgemeine Geschäftsbedingungen nachschauen. Ich hab mir einpaar AGb's angeschaut, und alle verlangen nur eine Kopie der Rechnung

2007-01-03 02:05:05 · answer #1 · answered by Dirk 3 · 1 0

Mach es Dir doch einfach: lass den Beleg von einem Amt kopieren und mit dem Amtssiegel bestätigen, dass die Kopie dem Original entspricht. Kostet zwar Gebühren, aber so behältst Du den Originalbeleg.

Tipp: Pfarrämter sind berechtigt, Kopien mit ihrem Siegel als korrekte Kopien des Originals zu bestätigen, dort ist das meist am billigsten.

2007-01-04 18:03:44 · answer #2 · answered by BM 4 · 0 0

Also ersteinmal bist du als Käufer in der Pflicht den Kauf zu belegen das kann ja unter Umständen gestohlene Ware sein und der Beleg von einem Freund kopiert und genau deshalb muss es der Orginalbeleg sein viele Firmen haben sogar schon Wasserzeichen oder ähnliche Sicherheitsmerkmal in den Kassenbons. Sollten dort noch mehrere Artikel drauf sein wirst du bestimmt nach einem Hinweis dein Bon wieder bekommen und wenn nicht kann ich persönlich diesen Laden nicht empfehlen.

2007-01-03 12:55:22 · answer #3 · answered by Dana 5 · 0 0

im notfall kannst du auch eine beglaubigte kopie beilegen. denke ich.

2007-01-03 10:58:03 · answer #4 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Mein Mann hatte Probleme mit seinem Schutzgas-
Schweißgerät.Die wollten auch die Kaufquittung haben.Er
hat sie kopiert und es wurde anerkannt.Schaden wurde auf Garantie
behoben.

2007-01-03 10:10:31 · answer #5 · answered by Sammeltick 2 · 0 0

Da kann ich Dirk nur zustimmen. Und wenns gar nicht anders geht, lass dir die Kopie vom Geschäft bestätigen!

2007-01-03 10:08:52 · answer #6 · answered by Conny N 7 · 0 0

Weil es leider zu viele Betrüger gibt welche durch kopieren das Original abändern.

2007-01-03 10:01:14 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Genau, zu viel Mißbrauch. Mach dir eine Kopie vom Beleg und fordere das Original nach Reparatur zurück. Das geht natürlich und ist dein Recht.

2007-01-03 10:07:39 · answer #8 · answered by gernotdortmund 4 · 0 1

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