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Ich habe einen Musikschulvertrag gekündigt(ausserordenlich)
Grund waren unzumutbare Bedingungen. (mehrfacher Lehrer und Termin Wechsel, Unterricht in einer Gaststätte während des Betriebes)
Dazu wurden drei Wochen jede Woche eine Beschwerde eingereicht mit der Forderung dies abzustellen, ansonsten folgt Kündigung des Vertrages.
Die Beschwerden wurden mündlich beim Musiklehrer als auch fernmündlich bei der Schule eingereicht.
Nun wird das Problem bereits vor Gericht ausgefochten.
Grund: die Kündigung ist nicht gerecht.
nichteinhaltung der 14 Tage Frist, Abmahnung hätte schriftlich erfolgen müssen.
Ich unterliege nun der Beweispflicht. Nach zwei Jahren kann sich natürlich der Musiklehrer nicht mehr erinnern ebenso die Sekretärin an die Telefon gespräche nicht.
Was kann ich noch tun?

2007-01-02 21:14:13 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Alle anderen hinzuholen, die sich damals auch beschwert haben. Je mehr Zeugen, desto besser. Dass das normalerweise schriftlich gemacht werden muss, ist leider allen nicht so bekannt. Es ist ja so einfach einen Vertrag abzuschliessen, aber da rauskommen.....Tanz mit sovielen Leuten an, wie Du kannst, die alle dieses Problem hatten und die sich auch beschwert haben. Ist zwar nicht so gut wie die schriftl. Kündigung, aber besser als gar nichts. Und mündl. Aussagen sollten doch auch zählen, oder? Ausserdem sollte nach 2 Jahren doch noch nachvollzogen werden können, wie die Termine lagen, welche Lehrer und vor allen Dingen UNTERRICHT IN EINER GASTSTÄTTE!!!! Das sind doch Sachen, darüber müssten noch Unterlagen existieren, die eingefordert werden können. Sprich mit einem Anwalt, fordere die Terminkalender an, den Lehrerkalender und vor allen Dingen das WO. Es sind bestimmt auch noch Arbeiter aus der Gaststätte da, die das bezeugen können. Wirst viel Gerenne und Telefonkosten haben, aber ich glaube, das lohnt sich.

2007-01-02 21:34:20 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

Wenn du keine Beweise für die Gespräche hast, Zeugen oder ähnliches (Bandaufnahmen?), dann sieht es schlecht aus....

2007-01-04 17:58:47 · answer #2 · answered by BM 4 · 0 0

Oh Man Kata, das Ding ist verloren und mit deinen Vorschlägen treibst du die Prozesskosten aber hallo in die Höhe,
ich glaub schon das eine frühst mögliche Einigung der bessere weg ist auf sein Recht zu pochen kann teuer werden. Recht haben und Recht bekommen ist Hierzulande
immer so ne Sache vor Gericht ist alles möglich.

2007-01-03 15:58:59 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Schadensbegrenzung, denke ich...versuche einen Vergleich auszuhandeln..die Prozesslage hört sich sehr mies an..

Unterfällt der Vertrag vielleicht dem Fernabsatzgesetz und Du wurdest nicht auf Dein 14tägiges Kündigungsrecht hingewiesen? Ist nur ein Versuchsballon!

Beim Anwalt warst Du offenkundig auch nicht, hm?

(Jaja...die wollen bezahlt werden, und Du weißt ja, dass Du im Recht bist nur der blöde Richter nicht und dann verlangen die noch, dass man das Kleingedruckte liest bevor man kündigt bzw. einen Vertrag schließt...)

Die Dame unter mir hat leider vergessen, dass der Vetrag wohl eine schriftliche Kündigung verlangt....da nützen Zeugen nichts, die die Kündigungsgründe belegen....

Man könnte noch prüfen, ob vielleicht das Formerfordernis NICHT gültig ist...aber da sehe ich keien grossen Aussichten.

2007-01-03 05:31:31 · answer #4 · answered by herr_aus_roissy 3 · 0 2

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