Ich bin gerade in ebay auf einen Vermerk eines Verkäufers gestossen, in dem er auf §447 des BGB verweist: "Gemäß § 447 BGB gilt, daß nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat". Beim Nachlesen im BGB stellt sich aber heraus, dass dies nur dann gilt, wenn der Versand abweichend zum Erfüllungsort stattfindet.
Jetzt stellt sich für mich aber die Frage, was denn eigentlich genau der Erfüllungsort ist. Ist das der Ort des Verkäufers oder mein Ort (zu dem die Ware geschickt wird) ?
Weiss da jemand was Genaueres? (Bitte keine Vermutungen...)
2007-01-01
01:20:16
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gefragt von
Robert
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Politik & Verwaltung
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