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Das Fahrzeug wird überwiegend zu geschäftlichen Zwecken genutzt (nur ca. 30 % Privatanteil). Muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

2006-12-31 05:09:20 · 2 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Firmen

2 antworten

ein fahrttenbuch muss wohl geführt werden, die vorsteuer kann soweit mir bekannt ist auch zurückgefordert werden.

2006-12-31 05:23:08 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Antwort zur Grundfrage: Ja

Wenn das Fahrzeug einem Mitarbeiter auch zur privaten Benutzung überlassen wird, ist entweder ein Fahrtenbuch zu führen zur anteilmässigen Kostenabrechnung zulasten des Mitarbeiters (MWSt. ist wie bei Umsatz abzuführen) - oder dann muss dem Mitarbeiter pauschal für jeden Monat 0,8% des Netto-Kaufpreises (d.h. ohne MWSt., unabhängig vom Fahrzeugalter, mindestens 150 Franken pro Monat) belastet werden. Letztere ist die übliche Lösung, gültig in dieser Form ab 2007.

MWSt-mässig ist die Pauschal-Belastung Firmen-intern als Eigenverbrauch zu deklarieren, geht aber nicht zulasten des Mitarbeiters.

2007-01-03 08:33:23 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 0 0

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