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19 antworten

Nein, das wäre Diebstahl. Es wird nur deins, wenn du den rechtlich richtigen Weg gehst und es im Fundbüro abgibst. Wenn es nach einem halben Jahr noch nicht abgeholt wurde, dann geht es legal in deinen Besitz über.

2006-12-30 23:01:33 · answer #1 · answered by Gnurpel 7 · 2 0

Hat das vielleicht der Weihnachtsmann da hin gestellt? Schau mal nach, ob ein Namenskärtchen dran hängt

2006-12-31 07:12:21 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Nein denn es gehört ja nicht dir!Melde es bei der Polizei oder bring es such Fundgrube, aber auf keinen Fall behalten!
Findet der Besitzer sich irgendwann kannst du dich strafbar gemacht haben denn dann ist es ja Diebstahl!

2006-12-31 07:06:01 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Nein, auf keinen Fall. Warum nicht die Nachbarn fragen, wem dieses Fahrrad gehören könnte. Wenn niemand Bescheid weiss, würde ich es der Polizei melden...

2006-12-31 07:04:02 · answer #4 · answered by Swisstrotter 7 · 1 0

Hast du es vielleicht gekauft und nur vergessen dass es so war?
Ansonsten würde ich es zum Fundbüro bringen und nach einem halben Jahr dort wieder erscheinen und wenn es bis dahin nicht abgeholt wurde, dann es als Finderlohn wieder an dich nehmen.
Dann gehört es auf alle Fälle dir.

Gruß
Franky

2006-12-31 07:03:25 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Du darfst es bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Die holen es dann ab und wenn es nach 6 Monaten nicht abgeholt worden ist, darfst Du es ggf. behalten!

2006-12-31 07:02:08 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn es in Deinem Haus stünde, dann ja - aber wenn es VOR Deinem Haus steht, ist es jemand anderes Eigentum.
Sonst dürfte ich ja alle Autos behalten, die hier dauernd vor unserem Haus stehen.

2006-12-31 07:02:06 · answer #7 · answered by Schubidu 7 · 2 1

Nein!!!!!!!!!!!!

2006-12-31 07:00:54 · answer #8 · answered by Susanne 6 · 1 0

Nein, das wäre Diebstahl. Daher das Fahrrad dem Fundbüro übergeben. Wenn sich meist innerhalb eines halben Jahrs keiner meldet, kann es sein, dass Du es behalten darfst.

Bei diesem Fahrrad handelt es sich vermutlich um ein geklautes Fahrrad. Der Dieb hat es dann einfach bei Dir stehen gelassen.

2006-12-31 08:53:46 · answer #9 · answered by emir 4 · 0 0

Juckt dich ganz schön in den Fingern, nicht wahr? Aber lass es lieber. Bring es zum Fundbüro, dort kann der rechtmäßige Besitzer es ggfls. abholen. Sollte er nicht, gehört es in einem Jahr dir. So ist das eine faire Angelegenheit.

2006-12-31 08:44:47 · answer #10 · answered by Tandair3999 2 · 0 0

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