Deine VHV zahlt bei Feuer, ED/Vand., LW ST
es wird also gezahlt, wenn eine offene Flamme sichtbar war! also bei dir ja! Allerdings sind technische Geräte nur mit dem Zeitwert versichert...
Du brauchst keine Implosion!
2006-12-31 03:03:47
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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den fernseher bezahlt sie nicht. außer der brand ist durch ein überspannungsschaden entstanden durch ein blitz auf euer haus. wenn anderes haus muss die überspannungsklausel mit eingeschlossen sein.
wenn durch den brand des gerätes anderen sachen ebenfalls verbrannt sind werden diese bezahlt, weil versicherte gefahr feuer. wenn der schaden nur klein ist eventuell auf kulanz der versicherung hoffen bzw. mal mit dem zuständigen vertreter sprechen, wenn der fähig ist kann der bestimmt was raus holen.
2006-12-31 02:40:45
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answer #2
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answered by tonyy_live 2
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Ich glaube schon. Kommt drauf an, was Deine Hausratsversicherung alles beinhaltet.
2006-12-30 11:13:26
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answer #3
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answered by ckastius 3
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ein tv gerät hat nach 5 jahren sein dienst getan, ähnlich auslegware in ner mietwohnung. auch ein tv ist nur ein gebrauchsgegenstand, der natürlichen verschleiß unterliegt.
ne implosion einer bildröhre erfolgt immer an der schwachsten stelle, nämlich am elektrodeneingang. diese implosion hört man nicht, da im inneren der röhre ein vakuum besteht. bei ner mechanischen implosion verursacht das werkzeug mehr schall als die eigentliche implosion wahr genommen wird.
explosion= druckkräfte expandieren, gehen nach außen
implosion= außendruck verschafft sich raum
implosion in ner hausratversicherung is kokolorus, entweder is was defekt oder nich. mit solch windigen absätzen entziehen sich versicherungen der verantwortung, "unsachgemässe handhabung" , das gegenteil beweisen, ist teurer wie einfach nur ne neue kiste kaufen
2006-12-30 09:26:06
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answer #4
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answered by jens 53121 6
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Frag am besten Deine Versicherung. Dann weisst Du es genau.
2006-12-30 08:50:41
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answer #5
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answered by Kids for family 4
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Huh wie unheimlich das ist auch immer mein Alptraum...ruf doch mal bei der Versicherung unter falschem Namen an/bzw. bei einer anderen Versicherung und schildere grob den Verlauf, mal sehen was sie sagen...oder ein/e Freund/in soll bei ihrer/seiner Versicherung anrufen und nachfragen, dann "führst" du sie nicht auf deine Fährte...
2006-12-30 11:01:44
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answer #6
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answered by missnina 4
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nein!
aber evtl schäden die durch den brand entstanden sind, außerhalb des TV,
was anderes wäre es wenn der brand duch überspannung entstanden wäre (blitz) (ja nach vertag)
Gruß aus der Eifel
Steffen
2006-12-30 08:59:01
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answer #7
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answered by Steffen 5
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Wenn ein Zusatz in der Versicherung z.B. Überspannung durch eventuellen Blitzschlags vereinbart ist. Dann ja.
2006-12-30 08:52:31
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answer #8
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answered by spyder-murphy 4
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war bei uns genauso,die versicherung hat nicht gezahlt.
ach ja noch was.....wenns ein überspannungsschaden gewesen wäre hätten sie gezahlt,also mußten wir das teil in eine werkstatt bringen,das war aber negativ also blieben wir sogar auf den rep kosten sitzen.
2006-12-30 08:48:28
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answer #9
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answered by Anonymous
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NEIN! Die Brandversicherung ist hier nicht zutreffend!
2007-01-01 04:48:12
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answer #10
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answered by Anonymous
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