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Ich wollte (16 Jahre) einen Computer-Reperatur-und-Zusammenbau-Dienst aufmachen, obwohl ich noch zur Schule gehe. Würde das nur über meinen Vater oder auch über mich selbst gehen?

2006-12-30 07:59:35 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

das geht nur wenn du es über deinen vater oder anderen erwachsenen machst

selbstständig kannst du dich erst machen wenn du volljährig bist.

also selstständig mit geschäft aufmachen meine ich damit

2006-12-30 08:03:10 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Jeder der einen Schraubenzieher von einer Rohrzange unterscheiden kann, darf sich "Systemhaus" nennen. PC Spezialist und andere Franchiser leben davon!
Die Gewerbeanmeldung könnt ihr ja gemeinsam vornehmen. Vermutlich wird allerdings kein Lieferant eine "Firma" beliefern wollen, die solche Prä- und Referenzen aufzuweisen hat!

2007-01-01 08:08:19 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Du kannst auch selbst unter folgenden Voraussetzungen ein Gewerbe anmelden:
Deine Eltern und das Jugendamt stimmen zu. Und ein Volljähriger (Vater) steht für die volle Geschäftsfähigkeit, also alle Geschäfte, grade (Bürgschaft)
Ist allerdings alles sehr umständlich. Einfacher wäre es, wenn entweder dein Vater das Gewerbe macht und dich einstellt oder auch möglich:
eine GbR mit Euch beiden und per Gesellschaftervertrag ist dein Vater alleine Unterschriftsberechtigt...

2006-12-31 03:08:25 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Wenn der Vater dafür gerade steht oder sonst mit 18.

2006-12-30 21:02:05 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Natürlich kannst Du über Deinen Vater ein eigenes Geschäft aufmachen. Wäre ich Dein Vater, würde ich Dich dabei unterstützen, wenn die Schulleistungen nicht darunter leiden!

2006-12-30 19:59:41 · answer #5 · answered by emir 4 · 0 0

Ein eigenes Geschäft kann man erst eröffnen, wenn du volljährig bist. Und dann kommt es immer darauf an, was Du genau machen willst. Es gibt Berufe, für die muß man einen Meisterbrief haben, um sich selbstständig zu machen.

2006-12-30 08:12:31 · answer #6 · answered by Pitt 2 · 0 0

Das würde nur über Deinen Vater gehen!
Du bist erst mit 18 Volljährig und damit auch erst dann voll Geschäftsfähig!!!

LG und einen guten Rutsch
Dani

2006-12-30 08:12:23 · answer #7 · answered by danienglish 7 · 0 0

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