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Es regt mich total auf! Mein Freund schnallt sich nie an. Bis ich entweder nicht losfahre und schweigend warte (er weiß im Grunde worauf), ich auf der Autobahn bei Geschwindigkeitsbegrenzung 80 wirklich 80 fahre, oder einfach nur sage: "Schnall dich bitte an."

Aber es geht mir auf den Wecker irgendwie.

Meine Frage: Sollten wir angehalten werden, Beifahrer nicht angeschnallt, können die mir was anhängen?

Noch wichtiger: Sollte mir jemand reinfahren, Beifahrer unangeschnallt, es passiert was, kann ich strafbar gemacht werden?

Und habt ihr vielleicht irgendwelche Tipps wie man einen Beifahrer dazu bringt, ohne Eigeninitiative, das von sich aus zu tun?

Merci!

2006-12-29 09:59:16 · 16 antworten · gefragt von shirkychivas 5 in Autos, Transport & Verkehr Sicherheit

schon oder? glaub auch ich bin verantwortlich. könnte ja sagen, sonst fahr ich nicht.

aber wie bekomm ich den spongo ;-) dazu?

2006-12-29 10:06:09 · update #1

krass...alwin...

vielleicht hilft es ja schon, wenn ich ihm hier die antworten zeige ;-)

2006-12-29 10:15:53 · update #2

Ich finde viele Antworten gut. Entscheidet ihr...

2006-12-30 08:48:01 · update #3

16 antworten

Der Fahrer wird haftbar gemacht, wenn sich irgendjemand trotz vorhandener Anschnallgurte nicht anschnallt. Im Falle eines Unfalles kannst du noch mehr Ärger bekommen.

Was ist dein Freund denn für ein Spongo?

2006-12-29 10:02:04 · answer #1 · answered by der_pferd_horst 4 · 6 1

Der Fahrzeuglenker ist für die Insassen verantwortlich und muss dafür sorgen, dass alle angeschnallt sind und auch Kinder in vorgeschriebenen Kindersitzen gesichert sind.

Bei einem Unfall wird der Fahrer dann wegen Unterlassung belangt. Im schlimmsten Fall heisst dann die Anklage: Fahrlässige Köperverletzung mit Todesfolge

Falls ein möglicher Unfall zu einer lebenslangen Behinderung führen sollte - ist der Fahrer bis zum Lebensende des Verunglückten Haftbar für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Ersatzleistungen...

Dann lieber den Beifahrer, der sich nicht anschnallen will, daheim lassen!!!

2006-12-29 18:14:38 · answer #2 · answered by sven_glueckspilz1 2 · 5 0

Ich meine gehört zu haben, dass der Fahrer immer derjenige ist, der dann auch Schuld ist!
Also, auch wenn jemand auf der Rückbank sich nicht anschnallt, wird immer der Fahrer dafür beschuldigt...

2006-12-29 18:02:42 · answer #3 · answered by Gesichtswurst 5 · 6 1

Wenn du als Fahrer deinen Freund darauf aufmerksam gemacht hast, bist du sozusagen aus dem Schneider, Strafrechtlich wird dein Freund in diesem Fall zur Brust genommen.
Wenn's dich zu sehr nervt, dann schmeiss ihn bei der nächsten längeren Tour einfach mal raus, fahr ein Stück weiter und lass ihn dann wieder einsteigen, dass hilft :)
Hat ne Schulkollegin von mir auch schon gemacht.. und hatte Erfolg :D

2006-12-29 18:23:54 · answer #4 · answered by MrJohnsen 1 · 4 0

Bei einem Unfall bist Du als der "Fahrzeugführer" auf jeden Fall haftbar, also schau darauf, dass Deine Mitfahrer sich anschnallen. Sonst darfst Du, rein theoretisch gesehen, das Auto gar nicht starten.

Wenn sie Euch bei einer normalen Kontrolle erwischen, seid Ihr beide jeweils 60 Euro fällig: Du als Fahrzeugführer, weil Du Deinen Kumpel ohne Gurt nicht transportieren hättest dürfen, und Dein Kumpel, weil er ohne Gurt im Auto saß. Für Dich gibt's als Zugabe noch ein Pünktchen in Flensburg.

2006-12-29 18:10:34 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 4 0

Krall dir den "Spongo" und geh mit ihm zur Polizei, die sollen es ihm dann erklären, was er Dir antut, wenn er sich nicht anschnallt.

2006-12-29 18:08:56 · answer #6 · answered by flirt3870 5 · 4 0

du bist für deine mitfahrer verantwortlich, somit auch für das anschnallen.

ein autofahrer der ein auto bewegt ist für die sicherheit im straßenverkehr durch sein fahrtzeug und auch für die insassen verantwortlich.

so ist es gesetz

2006-12-29 18:02:59 · answer #7 · answered by Anonymous · 5 1

Ich bin mir zwar jetzt nicht hundert prozentig Sicher, aber ich glaube, dass der fahrer schon dafür sorgen muss, dass die Insassen in seinem Auto angeschnallt sind ansonsten kannst du bei einer Kontrolle ein Bußgeld aufgebrummt bekommen.

Was im Falle eines Unfalles ist das kann ich dir nicht sagen, aber mit dem Bußgeld bin ich mir schon ziemlich sicher.

Andern Falls sind die Personen, die nicht für ihre Sicherheit selbst sorgen selbst Schuld, wenn ihnen was passieren sollte, aber mich regt das auch auf, wenn sich jemand nicht anschnallt

2006-12-29 18:04:26 · answer #8 · answered by Anonymous · 4 1

Für das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist jeder Mitfahrer selber verantwortlich. Wird ein nicht angeschnallter Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, so kann er vom Fahrer nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil dieser ihn nicht zum Angurten veranlasst hat.

Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Prozesskostenhilfe-Gesuch einer jugendlichen Beifahrerin ab, die den Autofahrer auf Schmerzensgeld verklagen wollte und hierfür staatliche Unterstützung beantragte.


Die Argumentation des Landgericht Nürnberg-Fürth!.

Das gesetzliche Anschnallgebot richte sich an die Fahrzeuginsassen unmittelbar. Jeder sei deshalb für das Anlegen seines Sicherheitsgurtes selbst verantwortlich. Eine gesetzliche Vorschrift, wonach der Fahrer die noch nicht angeschnallten Mitfahrer zum Anlegen des Gurtes veranlassen müsse, gebe es nicht. Nur wenn er gegenüber Mitfahrern eine „Garantenstellung“ habe, müsse er für die Einhaltung der Anschnallpflicht sorgen. Das sei etwa dann der Fall, wenn der Mitfahrer zu eigenverantwortlichem Handeln nicht in der Lage sei (z.B. bei Kleinkindern oder Betrunkenen).

Bei einer 16-Jährigen könne man dagegen voraussetzen, dass sie die Gurtanlegepflicht kennt und die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt. Wenn die Klägerin den Gurt nicht auf Anhieb fand, hätte sie eben ihre Nebenleute oder den Fahrer danach fragen sollen.

Da der Fahrer weder den Reifenplatzer verschuldet hatte noch für das Nichtanlegen des Gurtes verantwortlich war, versprach die beabsichtigte Klage keinen Erfolg. Für eine aussichtslose Klage aber gibt es keine staatliche Unterstützung. Das Gericht lehnte deshalb den Antrag der Verletzten auf Prozesskostenhilfe ab.



Lieben Gruß

2006-12-29 21:37:19 · answer #9 · answered by diakon 3 · 2 0

jeder zahlt für sich selber

2006-12-29 20:43:10 · answer #10 · answered by Sandmännchen 6 · 1 0

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