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Ich erfinde ein Motiv, gestalte es und biete es (gewerblich) zum Verkauf an. Darf ein solches kopiert und ebenfalls verkauft werden? Z.B. Strass-Tiffany- u. Bestickungsmotive.

2006-12-29 09:08:04 · 8 antworten · gefragt von ilse s 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Nach dem Uhrg. dürfen andere Künstler die künste anderer künstler nicht als sein Werk ausgeben ,damit macht er sich strafbar.
Genauso wenn er deine Kunst überarbeitet ,es jedoch anzeichen dafür gibt , das er dein Werk überarbeitet hat gilt die selbe strafbarkeit.
Du solltest beim handwerkskammer dich zu diesem Thema gründlich Informieren lasse.
Als Grafikdesignerin kenne ich mich mit diesem Thema gut aus.
Das Urheberreht besagt , das Niemand so ohne weiteres
deine Kunst duplizieren un vermehren lassen darf ohne deine genehmigung , er darf auch nicht seinen Namen unter deiner
Kunst hinschreiben und es als seines Präsentieren und verkaufen.

2006-12-30 13:01:40 · answer #1 · answered by Atilla_Company 4 · 0 0

Das Urheberrecht liegt grundsätzlich immer bei dir, mit oder ohne rechtliche Absicherung.
Aber um etwas gewerblich zu vertreiben, solltest du dir ein "Muster" schützen lassen, kostet ca. 300 EUR beim Deutschen Patent- und Markenamt, falls es zu Streitigkeiten kommt (die Konkurrenz und die Phantasie ist grooooß)!

2006-12-29 17:11:13 · answer #2 · answered by Yigga 7 · 5 0

Urheberrechte hat man immer.

Es gäbe noch die Möglichkeit das ganze als Marke eintragen zu lassen. Lohnt aber eigentlich nur wenn man das wirklich als Marke führen will. Kostet 300€ beim Deutschen Patent- und Markenamt. Aber es ist auch so nicht erlaubt etwas von dir dann 1:1 zu übernehmen. Die Grenze ab wieviel Abweichungen etwas nichtmehr als Plagiat gilt hat allerdings immer Ermessensspielraum. Urheberrechte kann man aber nur dann einfordern, wenn es nicht zu trivial ist ;)

2006-12-29 17:10:21 · answer #3 · answered by Nightfall 4 · 3 0

Wenn du es nicht Urheberrechtlich schützt darf es jeder solange und so oft Kopieren wie er will.Du mußt dir aber sicher sein das du der einzige bist der es so macht

2006-12-29 17:13:26 · answer #4 · answered by King of Queens 3 · 1 0

Es dürfte ziemlich schwierig sein hier - ohne Musteranmeldung und Schutz - gegen Nachamer vor zu gehen. Denn der Nachamer kann jeder Zeit behaupten, das Muster, die Kreation selbst erfunden zu haben.

Das Gegenteil zu beweisen und hier Recht zu erhalten dürfte mehr als schwierig werden...

2006-12-29 17:58:22 · answer #5 · answered by sven_glueckspilz1 2 · 0 0

Nein, Urheberrechte (copyrights) müssen angemeldet sein um rechtskraft zu erlangen.

Theoretisch könnte jemand dein Motiv kopieren und behaupten er hätte es als erster kreiert. Um dem vorzubeugen und Beweiskraft zu haben, gibt es das Urheberrecht.

2006-12-29 17:13:09 · answer #6 · answered by aahgowangowan 2 · 0 0

wenn du diese motive mit copyright versiehst dürfen sie nur mit deiner genehmigung vervielfältigt werden.

soweit ich es weiß.

irgend wie hast du urheberrechte wenn du alles selbst entwickelt hast, du musst nur bestimmte grundvoraussetzungen erfüllen. ich denke das war mit dem copyright.

2006-12-29 17:12:03 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

in deutschland hat man glaube ich-im gegensatz zu den usa- ohne antrag einen urheberschutz.steht genau bei wikipedia erklärt

2006-12-29 17:11:24 · answer #8 · answered by berater_in_lebensfragen 4 · 0 0

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