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Gegner ist unbekannt verzogen und die Terminsladung kann nun nicht zugestellt werden. Problematisch ist auch, dass er nicht in der Stadt des Gerichts wohnt. Kann ich trotzdem öffentlich zustellen lassen?

2006-12-29 02:17:22 · 3 antworten · gefragt von Kleinknittel 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

3 antworten

Ja, im Schaufenster hänge Gerichte Terminladungen aus. Die ist Notwendig, wenn der Kläger/Angeklagte nicht per Wohnsitzmeldung erreichbar ist. Nur ob das in vielen Fällen zum Erfolg führt, wage ich zu bezweifeln. Eine unerreichbare Abwesenheit sorgt in den meisten Fällen für einen Haftbefehl.

2006-12-29 16:56:26 · answer #1 · answered by ckastius 3 · 0 0

Ist eine Ladung nicht zuzustellen, weil kein Wohnort zu ermitteln ist, erfolgt im zuständigen Gericht ein öffentlicher Aushang über die Ladung. Und damit gilt die Ladung als zugestellt.

2006-12-29 10:28:35 · answer #2 · answered by Peter K 2 · 0 0

Ja, das geht. Die Ladung wird dann ausgehängt und das nennt sich dann "öffentlich zustellen". Geht aber wirklich nur, wenn eine Adresse nicht ermittelt werden kann.

2006-12-29 10:20:17 · answer #3 · answered by LuckyConny 7 · 0 0

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