Das schon. Aber in unseren Gesetzen gilt eine Verlobung immer noch als Eheversprechen und gilt somit als so gut wie verheiratet. Sicherlich werden viele Betrügereien damit gemacht, aber unsere Gesetze sind ja sowieso der Witz!
2006-12-29 01:07:47
·
answer #1
·
answered by TamiS 5
·
4⤊
0⤋
Die "Eigenschaft" als sozusagen "Verlobter" ist heutzutage im Alltagsleben eher bedeutungslos! Ein "Eheversprechen" ist allerdings vor Gerichten und Behörden notfalls als eine "Grundlage" für ein "Zeugnisverweigerungsrecht" herangezogen werden kann. Hier wird dem Mißbrauch geradezu Tür und Tor geöffnet!
Verloben heitßt: SIcherstellen ---- Weitersuchen!
2006-12-29 01:07:01
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
4⤊
0⤋
die verlobung - das eheversprechen - hat heute nicht mehr die selbe bedeutung wie früher. damals war das wie ein mündlicher vertrag, was absolut rechtskräftig ist. man geht jedoch davon aus, dass sich diese zwei menschen lieben und das gibt den anlass, das aussageverweigerungsrecht anzuwenden.
2006-12-29 01:11:58
·
answer #3
·
answered by nemo 5
·
3⤊
0⤋
So hat es der Bundes Gerichts Hof damals beschlossen ,keine Ahnung warum .
Ist schon war was du da sagst man könnte jeden Tag einen anderen vorstellen ,das ist mein neuer verlobter nach weisen kann es e keiner.
tommy
2006-12-29 01:08:20
·
answer #4
·
answered by tommy 6
·
3⤊
0⤋
Weil eine Verlobung im Gegensatz zu einer Freundschaft ein tieferes Verhältniss ist.
Das Verlöbnis ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten werden oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend; ihre Rücknahme, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Diese Auffassung wird zum Beispiel durch die Aufhebung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) deutlich, der früher die Zahlung eines "Kranzgeldes" durch den Verlobten an die Verlobte vorsah, wenn der Verlobte bereits vor der Ehe Geschlechtsverkehr mit seiner Verlobten gehabt hatte. Im Falle einer Aufhebung des Verlöbnisses musste der Verlobte in diesem Fall das "Kranzgeld" als Entschädigung zahlen. Der Wegfall dieser Regelung aus dem BGB zeigt, dass die Rolle des Verlöbnisses gesellschaftlich und rechtlich eine geringere Stellung zugewiesen bekommen hat.
Du hast also ein interresse an deinem Verlobten, welches dir das Recht gibt, den Menschen mit dem du ja zusammenleben möchtest, nicht zu Belasten.
2006-12-29 03:04:47
·
answer #5
·
answered by Norrie 4
·
0⤊
0⤋
verloben ist ein Heitatsversprechen.....sehr ernst zu nehmen
2006-12-29 02:18:06
·
answer #6
·
answered by Moses 6
·
0⤊
0⤋
wenn du verlobt bist ist es ein eheversprechen. insofern bist du mit demjenigen verbunden. und insofern hast du das aussageverweigerungsrecht.
2006-12-29 01:52:43
·
answer #7
·
answered by xy 6
·
0⤊
0⤋
Ja das ist so und eine Verlobung sollte ein Heiratsversprechen sein !!!
2006-12-29 01:12:25
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
1⤊
1⤋
Da hast du absolut recht! Und deswegen würde ich so etwas als Freund/Freundin für meinen Freund immer tun, dass wir einfach behaupten würden wir wären verlobt, damit wir uns nicht gegenseitig belasten müssten. Aber da ich verheiratet bin, ist es ja eh hinfällig.
Aber gut festgestellt.
2006-12-29 01:06:44
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
2⤊
2⤋