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Bei manchen Wohnungen ist für die Anmietung ein § 5 Schein erforderlilch. Was ist das? Wer bekommt ihn? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Hab gehört man darf eine gewisse Einkommensgrenze nicht übersteigen, aber wo liegt die denn?

Danke.

2006-12-28 22:56:52 · 4 antworten · gefragt von mariejoana82 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung brauchen Wohnungsuchende eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz in Verbindung mit § 27 Wohnraumförderungsgesetz (sog. § 5 Schein, im weiteren Text als § 5 Schein bezeichnet) einen Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Sie erhalten den § 5 Schein und den Dringlichkeitsschein nur auf Antrag in dem Bezirksamt, in dem sie gemeldet sind. Die Dringlichkeitsbestätigung wird von Amts wegen ohne Antrag für bestimmte Personengruppen in dem Bezirksamt ausgestellt. Lassen Sie sich dort vorsorglich beraten.

Der § 5 Schein kann nur erteilt werden, wenn das Jahresgesamteinkommen eines Haushalts die gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Deshalb muss bei Antragstellung das Jahres-Bruttoeinkommen aller Personen angegeben werden, die zusammen eine geförderte Wohnung beziehen wollen. Das Jahreseinkommen wird für jede Person gesondert festgestellt.

2006-12-28 23:02:09 · answer #1 · answered by fairyofnorth 5 · 1 1

Also ein § 5 schein ist ein dringlichkeits schein für wohnungsuchende. Den muss man beim amt beantragen Allerdings gibt es den in schleswig holstein nicht mehr. Muss du dich beim amt erkundigen.

2006-12-29 07:01:28 · answer #2 · answered by bigmama22222 5 · 0 0

http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/wohn.pdf
Die nachstehende Übersicht zeigt die sich je nach Haushaltsgröße ergebende Einkommensgrenze.
Zahl der zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Grenze für das jährliche Familieneinkommen
1 12.000 EUR
2 18.000 EUR
3 22.100 EUR
4 26.700 EUR
5 30.300 EUR
6 34.400 EUR

Gehören zum Haushalt Kinder, so erhöht sich die Einkommensgrenze je Kind um 500 EUR.
Das Familieneinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder zusammen. Es wird in einem nach dem Wohnraumförderungsgesetz näher bestimmten Verfahren ermittelt und entspricht annähernd dem Nettoeinkommen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können noch Freibeträge (wie z.B. für allein Erziehende, Schwerbehinderte oder junge Familien) vom Einkommen in Abzug gebracht werden

2006-12-29 06:59:55 · answer #3 · answered by Diopsid 6 · 0 0

Der Dringlichkeitsschein wird zwar auch für Alleinstehende in Notfällen ausgestellt, aber da es immer mehr Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein gibt, und nicht genug Wohnungen zur Verfügung stehen, bekommt man i.d.R. gleichzeitig mit der Aushändigung des Scheines gesagt, daß man keine Hilfe bei der Vermittlung einer angemessenen Wohnung von Seiten des Amtes erwarten darf. Die Wohnungsvermittlung wird nur für Paare und Familien, bzw. Alleinstehende mit Kindern aktiv!
Also: nicht scheiden lassen, nicht auf der Strasse landen, nicht Single werden/bleiben, sonst kriegt Ihr im Notfall einen Dringlichkeitsschein, der höchstens fürs Örtchen taugt...

2006-12-29 16:30:58 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 1

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