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Steht eigentlich eine Geldstrafe z.B wegen Betrug oder Diebstahl im Führungszeugnis? Info: Ich bin nicht kriminell - Frage ist für jemanden Anders - wirklich :-)

2006-12-28 11:46:38 · 16 antworten · gefragt von leinadbhv 6 in Politik & Verwaltung Polizei

16 antworten

nur, wenn es mehr als 90 Tagessätze sind, glaub' ich...
also inkl. 90 TS...

2006-12-28 11:51:00 · answer #1 · answered by Gerd 7 · 1 1

ich bin ohne meine anwesenheit wegen betrug zu 40 tagessätze verurteilt worden. Nun brauche ich ein führungszeugniss für Securityfirma im Hausmeisterdienst.... Steht das im Zeugniss?

2016-01-05 05:48:18 · answer #2 · answered by KLAUS 1 · 0 0

wenn diese geldstrafe durch ein urteil eines gerichtes begründet wird, ja. denn im polizeilichen führungszeugniss werden nur verurteilungen genannt. also auch bestrafungen bei betrug und diebstahl. außerdem kann jeder bürger dieses zeugnis bei seiner meldebehörde beantragen und somit einsicht nehmen. kostet aber auch was...

2007-01-01 01:27:26 · answer #3 · answered by blueeyeddevilslf 4 · 0 0

Auf jeden Fall !

2006-12-30 00:45:12 · answer #4 · answered by sweetscarlett 3 · 0 0

Tagessätze ab 90 werden mind. für 5 Jahre ins Führungszeugnis N eingetragen (je nach Höhe der Geldstrafe auch länger).

Ins Führungszeugnis O wird die Strafe ohne Verjährung eingetragen. Belegart O ist allerdings nur für öffentliche Einrichtungen bestimmt (Bewerbung beim Staat).

2006-12-29 23:57:57 · answer #5 · answered by morgenlicht 3 · 0 0

Wenn du nicht in den Staatsdienst eintreten willst und nur ein einfaches Führungszeugnis beantragst und keine Hintergrundüberprüfung veranlasst wird, dann gilt folgendes:

Stragen bis zu 90 Tagessätze oder 3 Monaten Haft werden nicht in das Führungszeugnis eingetragen, bleiben jedoch im Bundeszentralregister für 5 Jahre vermerkt. Man ist aber vorbestraft, schon ab einem einzigen Tagessatz. Man wurde rechtskräftig verurteilt wegen eines Verstoßes nach StGB.

Allertdings muss man nach oben stehenden Maßstäben das im Zivilleben nicht zwingend angeben, weil es keiner Haftstrafe länger als 3 Monaten ähnelt. Sozialstunden gehören übrigens auch dazu.

2006-12-28 13:19:33 · answer #6 · answered by Bense 5 · 0 0

Das richtet sich einzig und allein nach der Höhe der Geldstrafe.

2006-12-28 13:05:08 · answer #7 · answered by HPD 7 · 0 0

Die Geldstrafe oder deren hoehe steht nicht im Fuehrungszeugnis, aber was sicher drin steht ist die Verurteilung b.z.w. art der Straftat zu dem von Dir angegebenen Deliktes

2006-12-28 12:42:32 · answer #8 · answered by soualemao 3 · 0 0

Es ist uninteressant wie man bestraft wurde. Aber im Führungszeugnis steht drin dass man für eine Straftat bestraft wurde. Das wird aber nicht immer weitergegeben. Es kommt darauf an wofür man einen Auszug aus dem Führungszeugnis braucht.

2006-12-28 11:58:33 · answer #9 · answered by Igor! 4 · 0 0

na klar steht das drin !!

2006-12-28 11:55:32 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

wenn es sich um einen sogenannten Strafbefehl handelt - auf jeden Fall . Wir aber , je nach Strafhöhe , nach einer gewissen Zeit gelöscht .

2006-12-28 11:53:17 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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