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....wenn eine Vereidigung stattfindet?

2006-12-28 11:36:53 · 10 antworten · gefragt von foolish_fool1234 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

10 antworten

Schon lange nicht mehr "zwingend". In Deutschland und anderen christlichen Ländern kann man wählen, mit oder ohne religiöser Bezeugung.

2006-12-28 11:39:11 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

bei uns nicht mehr,aber bei den scheinheiligen Amis.

2006-12-29 01:30:55 · answer #2 · answered by Jürgen D 5 · 1 0

Eid bleibt Eid, es wäre lächerlich für einen ungläubigen auf etwas zu schwören an das er gar nicht glaubt.

2006-12-29 01:17:32 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Nur auf Wunsch, Du wirst vorher gefragt, ob Du mit oder ohne religiöse Beteuerung schwören möchtest. Das hat auf die Verbindlichkeit des Eides aber keinerlei Auswirkungen. Höchstens für Dich selbst, wenn Du gläubig bist. Und eine Bibel ist auch nicht dabei.

Da gab es mal eine hübsche Folge bei Barbara Salesch. Eine lutherisch-ketzerische Pfarrerin mußte in einem Prozeß gegen ihren Sohn als Zeugin aussagen. Sie gab ihm ein falschen Alibi. Babsi roch natürlich den Braten und ließ die gute vereidigen. Da wurde es ihr dann doch zu arg, weil sie als Pfarrerin selbstredend mit religiöser Beteuerung geschworen hätte, was sie dann doch nicht wollte. Sohn hin oder her.

2006-12-28 19:48:40 · answer #4 · answered by lord_yu_the_great 4 · 1 0

Solltest du als Zeuge geladen sein, dann fragt üblicherweise der Richter die Betroffenen direkt vor Beginn der Verhandlung, ob man im Falle einer Vereidigung die Formel mit religiösem Zusatz sprechen will oder nicht. Du kannst dich dann entscheiden, was dir lieber ist.

2006-12-28 23:31:28 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Nein, aber Du kannst auf Wunsch den Zusatz "so wahr mir Gott helfe" sprechen, ob mit oder ohne Bibel. Wenn Du ihn aber sprichst, dann schwörst Du vor Deinem Gott, und das gilt dann auch für Muslim(a)s. Und vor dem Recht bedeutet das, wenn Du falsch geschworen hast, bekommst Du die Höchststrafe für einen Meineind, das sind fünf Jahre, weil Du vor Gott geschworen hast.

Auf einen "gewöhnlichen" Meineid steht auch schon ein Jahr. OHNE Bewährung, das steht ausdrücklich so im Gesetz.

2006-12-28 19:58:13 · answer #6 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 1

NEIN

2006-12-28 19:55:10 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Nur bei den Amis, hier kannst Du auch beim Barte Deines Grossvaters schwören.

2006-12-28 19:46:00 · answer #8 · answered by Igor! 4 · 2 2

es gibt die Vereidigung mit oder ohne Gottesformel... aber es
wird dem/r zu Vereidigenden nicht die Bibel unter die Nase
gehalten...

2006-12-28 19:45:26 · answer #9 · answered by Gerd 7 · 0 0

Man kann wählen ob man eine Vereidigung mit oder ohne religiöser Komponente wünscht. Macht rechtlich gesehen keinen unterschied.

2006-12-28 19:40:09 · answer #10 · answered by Nightfall 4 · 0 0

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